Abtreibungsrecht:Schon im Januar Gesetzentwurf gegen Werbeverbot

Abtreibungsrecht: Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht Gießen die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten, die auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht hat. Der Bundestag will die Änderung des Paragrafen 219a beschließen, der regelt, wie Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen.

Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht Gießen die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht muss sich eine Ärztin verantworten, die auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben haben soll und sich damit strafbar gemacht hat. Der Bundestag will die Änderung des Paragrafen 219a beschließen, der regelt, wie Ärzte über Abtreibungen informieren dürfen.

(Foto: Boris Roessler/dpa)

Justizminister Buschmann will nicht länger warten, um die aus seiner Sicht "absurde" Regelung zu beenden. Bisher machen sich Ärztinnen und Ärzte strafbar, wenn sie offen über Abtreibung informieren. Ähnlich schnell soll das Transsexuellengesetz reformiert werden.

Bundesjustizminister Marco Buschmann will schon im Januar einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen vorlegen. Das kündigte der FDP-Politiker im Gespräch mit der Funke Mediengruppe an. SPD, Grüne und FDP hatten sich im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches zu streichen. Er untersagt es Ärztinnen und Ärzten, Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Paragraf 219a bedeute für Ärzte "ein strafrechtliches Risiko, wenn sie beispielsweise auf ihrer Homepage oder sonst im Internet sachliche Informationen über Schwangerschaftsabbrüche bereitstellen", sagte Buschmann. Das sei absurd. "Denn viele Frauen, die mit sich um die Frage eines Schwangerschaftsabbruches ringen, suchen auch im Netz nach Rat. Dass aber ausgerechnet die fachlich am ehesten zur Aufklärung berufenen Ärztinnen und Ärzte dort nicht informieren dürfen, kann nicht sein."

Ähnlich äußerte sich Familienministerin Anne Spiegel. "Die Abschaffung des Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches, mit dem Frauen stigmatisiert und Ärztinnen und Ärzte kriminalisiert werden, steht schnell auf dem Programm", sagte die Grünen-Politikerin der taz. Das werde sie in Kürze mit Buschmann besprechen. "Auch die Abschaffung des Transsexuellengesetzes betrifft beide Ressorts", sagte Spiegel. "Beides können wir schnell anpacken."

Die Ampel-Parteien wollen das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz, das von vielen Transmenschen als demütigend empfunden wird, durch ein "Selbstbestimmungsgesetz" ersetzen. Das bislang geltende Gesetz sieht beispielsweise vor, dass Betroffene ihren Vornamen und ihr Geschlecht erst nach einem psychologischen Gutachten und einer gerichtlichen Entscheidung offiziell ändern dürfen - dabei müssen sie sich oft sehr intime Fragen gefallen lassen.

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