Abtreibungen:FDP, Grüne und Linke planen Klage gegen Paragraf 219a

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Mit einem Transparent fordern Demonstrantinnen vor dem Amtsgericht in Gießen die Abschaffung des Paragrafen 219a. Im Gericht musste sich eine Ärztin verantworten, die auf ihrer Homepage für Abtreibung geworben und sich damit strafbar gemacht haben soll. (Foto: Boris Roessler/dpa)
  • Einem Medienbericht zufolge bereiten FDP, Grüne und Linke eine Normenkontrollklage gegen den Paragrafen 219a vor dem Bundesverfassungsgericht vor.
  • Die drei Fraktionen wollen das gerade reformierte "Werbeverbot gegen Abtreibungen" komplett abschaffen.
  • Offenbar werden sie von einem Rechtswissenschaftler gutachtlich beraten.

FDP, Linke und Grüne bereiten offenbar eine Klage gegen den reformierten Strafrechtsparagrapfen 219a vor. Die Fraktionen wollen das sogenannte Werbeverbot für Abtreibungen kippen. Sie hoffen, beim Bundesverfassungsgericht mit einer Normenkontrollklage Erfolg zu haben.

Die FDP habe dabei die Federführung und arbeitet in Abstimmung mit den anderen beiden Fraktionen daran, ein Gutachten erstellen zu lassen und einen Prozessbevollmächtigten zu finden, wie FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) sagte. "Es wäre schön, wenn wir das Eisen im März schmieden könnten", sagte Thomae. Allerdings hänge die endgültige Entscheidung vom Inhalt des Gutachtens ab. "Wir wollen schon mit gewissen Erfolgsaussichten reingehen." Für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht sind 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich. Gemeinsam erreichen die drei Fraktionen dieses Quorum.

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Als Gutachter ist offenbar der Gießener Rechtswissenschaftler Arthur Kreuzer im Gespräch. "Ich halte eine Klage für aussichtsreich", sagte Kreuzer dem RND. "Das Gesetz erscheint mir verfassungsrechtlich nicht haltbar."

Paragraf 219a untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in "grob anstößiger Weise" geschieht. Nach monatelangem Streit über eine Reform hatte der Bundestag in der vergangenen Woche dem Koalitionskompromiss zugestimmt.

Grünen-Abgeordnete kritisierte "unnötige Diskriminierung von Ärzten"

Die Reform sieht vor, dass Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen künftig darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Sie dürfen auch nicht selbst veröffentlichen, mit welcher Methode sie abtreiben. Ärzte hatten die Reform scharf kritisiert.

FDP, Grüne und Linke forderten im Laufe der Debatte bereits eine komplette Streichung des Paragrafen. Die Bundesregierung spreche Ärzten damit ihr Misstrauen aus und stigmatisiere Frauen in Notsituationen, hatte die FDP-Abgeordnete Nicole Bauer betont. "Schon jetzt finden Frauen in Not kaum einen Arzt, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt", sagte sie. Die Grünen-Abgeordnete Katja Keul hatte Union und SPD "unnötige Diskriminierung von Ärzten" vorgeworfen. Sie würden eingeschüchtert und davon abgehalten, Abbrüche vorzunehmen.

Auch die SPD möchte langfristig den Paragrafen 219a komplett abschaffen, wenngleich Politiker der Partei betonten, in dem jetzigen Kompromiss einen Fortschritt zu sehen.

© SZ.de/dpa/AFP/aner - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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