Süddeutsche Zeitung

Gesundheitspolitik:Koalition will Informationsverbot für Schwangerschaftsabbrüche lockern

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Von Kristiana Ludwig, Berlin

Das sogenannte Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche, das im vergangenen Jahr für Debatten zwischen SPD und Union gesorgt hatte, soll geändert werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt der Süddeutschen Zeitung vor. Ärzte und Krankenhäuser sollen demnach legal "auf die Tatsache hinweisen" dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Außerdem sollen sie auf Informationen verweisen dürfen, die künftig offizielle Stellen wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Verfügung stellen.

Krankenkassen zahlen die Pille künftig für junge Frauen bis zu 22 Jahren

Hier soll in Zukunft eine Liste von Ärztinnen und Ärzten veröffentlicht werden, die Abbrüche vornehmen - und außerdem "Informationen über die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen", wie es in der Begründung des Gesetzes heißt. Die Bundesärztekammer soll für die zentrale Liste der Ärzte und Krankenhäuser, die Abbrüche vornehmen, verantwortlich sein und sie monatlich aktualisieren. Außerdem sollen junge Frauen die Verhütungspille zwei Jahre länger, bis zum 22. Geburtstag, von der Krankenkasse bezahlt bekommen.

"Wir stellen sicher, dass betroffene Frauen in einer persönlichen Notsituation an die Informationen gelangen, die sie benötigen", sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD) der Nachrichtenagentur dpa. Und: "Wir haben nach langen Verhandlungen innerhalb der Bundesregierung einen guten Kompromiss gefunden". Die neue Vorschrift sorge zudem für Rechtssicherheit für die Ärzte, betonte Familienministerin Franziska Giffey (SPD). "In Zukunft wird jede Ärztin und jeder Arzt in Deutschland über die Tatsache informieren dürfen, dass er oder sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt", sagte sie der dpa. Auch Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) begrüßte den Vorschlag. Die Anhebung der Altersgrenze von 20 auf 22 Jahre kostet die gesetzlichen Krankenkassen laut Entwurf jährlich etwa 40 Millionen Euro mehr.

Die große Koalition hatte monatelang heftig über Paragraf 219a des Strafgesetzbuches gestritten. Die SPD hatte zusammen mit Grünen, Linken und FDP eine Streichung des Verbots gefordert, dieses Anliegen aber der Union zuliebe zurückgestellt. Im Dezember handelten die fünf zuständigen Minister einen Kompromissvorschlag aus, der aber längst nicht alle Kritiker, auch innerhalb der SPD, zufriedenstellte. Auf diesen Kompromiss baut der Gesetzentwurf auf. Der Referentenentwurf wird nun innerhalb der Bundesregierung weiter abgestimmt und mit Ländern und Verbänden beraten. Am 6. Februar soll das Kabinett dann den Gesetzentwurf verabschieden.

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SZ vom 29.01.2019
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