Schwangerschaftsabbruch:Kann heute rechtmäßig werden, was früher rechtswidrig war?

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Am 28. Mai 1993 kippten die Verfassungsrichter eine Reform des Abtreibungsrechts - und Frauen protestierten in der Karlsruher Innenstadt. (Foto: Sungu/picture alliance/dpa)

Eine Expertenkommission empfiehlt, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren. Sollten die Vorschläge Gesetz werden, müsste das Bundesverfassungsgericht ein früheres Urteil revidieren. Können die Richter mit ihren Ahnen brechen?

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin wird an diesem Montag ihre Vorschläge zu einer Reform des Abtreibungsrechts vorlegen. Es sind vernünftige Vorschläge, wie man aus dem inzwischen kursierenden Papier weiß. Das Recht zum Abbruch soll wenigstens in der Frühphase der Schwangerschaft nicht mehr durch das Verdikt der Rechtswidrigkeit stigmatisiert werden. Weniger Strafrecht, mehr Selbstbestimmung, so ist der liberale Tenor. Würde die Ampelkoalition darauf eingehen, könnte sie ein alt gewordenes Gesetz von den konservativen Schlacken der Neunzigerjahre befreien.

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