Schwangerschaftsabbruch:Bundestag stimmt Reform von Paragraf 219a zu

219a Demo Abtreibungsgesetz DEU Deutschland Germany Berlin 26 01 2019 Frau mit Plakat Weg mit

Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.

(Foto: imago/IPON)
  • Nach langen öffentlichen Diskussionen verabschiedet der Bundestag den Koalitionskompromiss zu Paragraf 219a.
  • Ärzte, Krankenhäuser und weitere Einrichtungen dürfen künftig darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen.
  • Zuvor hatte der Bundestag den Digitalpakt beschlossen. Der Bund willen Schulen mit digitalen Geräten und Lernsoftware für fünf Milliarden Euro ausstatten.

Schwangere können künftig einfacher als bisher Ärzte für eine Abtreibung finden. Der Bundestag hat dazu am Donnerstag die umstrittene Reform von Paragraf 219a des Strafgesetzbuches beschlossen. Demnach dürfen Ärzte künftig - etwa im Internet - angeben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Für weitere Informationen müssen sie allerdings auch künftig auf offizielle Stellen verweisen. Das hatten Ärzte, Betroffene und Teile der Opposition scharf kritisiert.

Eingeführt wird auch eine zentrale, monatlich aktualisierte Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen, die Abbrüche vornehmen. Sie soll von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden und auch auflisten, welche Methoden die jeweiligen Ärzte zur Abtreibung nutzen. Außerdem bekommen junge Frauen die Verhütungspille länger als bisher - bis zum 22. Geburtstag - von der Krankenkasse bezahlt.

Bundestag beschließt auch Digitalpakt

Bereits zuvor beschloss der Bundestag am Donnerstag den Digitalpakt, eine Grundgesetzänderung unter anderem für die Digitalisierung von Deutschlands Schulen. Das entsprechende Gesetz erhielt in namentlicher Schlussabstimmung am Donnerstag eine Mehrheit von 574 der 648 abgegebenen Stimmen. Mit Nein stimmten 74 Abgeordnete. Damit wurde die nötige Zweidrittelmehrheit wie erwartet erreicht. Zuvor hatten alle Fraktionen außer der AfD dafür votiert.

Grundlage war eine Vereinbarung im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag vom Mittwochabend. Die Länderkammer soll Mitte März zustimmen.

Der Bund kann den Ländern nun leichter finanziell helfen

Dann können fünf Milliarden Euro des Bundes für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Geräten und Lernprogrammen fließen, zwei Milliarden für neue Sozialwohnungen sowie eine Milliarde für den Schienen-Nahverkehr.

Die Grundgesetzänderung soll es dem Bund ermöglichen beziehungsweise erleichtern, die Länder in diesen Bereichen, in denen sie zuständig sind, zu unterstützen. Die AfD war mit einem Antrag gescheitert, die Abstimmung abzusetzen.

Zur SZ-Startseite
219 Abtreibungsgesetz Demo DEU Deutschland Germany Berlin 22 02 2018 Frauen mit Plakat wegmit21

Schwangerschaftsabbruch
:Darum geht es beim 219a-Kompromiss

Der Bundestag entscheidet über das Informationsverbot bei Abtreibungen. Wo finden Betroffene künftig Informationen? Und was hat der Paragraf mit dem Dritten Reich zu tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: