Neues Abtreibungsgesetz:„Entweder jetzt oder sehr lange nicht“

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Aktivistinnen streichen während eines Flashmobs in Berlin symbolisch den Paragrafen 218 durch. Er regelt im Strafgesetzbuch Schwangerschaftsabbrüche. (Foto: Sebastian Gollnow/dpa)

Über Parteigrenzen hinweg kämpfen Abgeordnete zusammen mit Frauenärztinnen für ein neues Abtreibungsgesetz noch vor der Bundestagswahl. Doch ihnen läuft die Zeit davon.

Von Karin Janker

Zwölf Wochen sind eine kurze Zeit. Deutlich weniger als zwölf Wochen bleiben einer schwangeren Frau in Deutschland, um zu entscheiden, ob sie den Embryo austragen möchte oder nicht. Normalerweise erfährt sie erst in der fünften Woche, dass sie schwanger ist. Manche, je nach Zyklus, auch erst deutlich später. Von da an tickt die Uhr, denn eine ungewollt Schwangere macht sich strafbar, wenn sie die Schwangerschaft abbricht, ohne vorher eine Beratung samt anschließender Wartefrist durchlaufen zu haben. All dies muss bis zur zwölften Schwangerschaftswoche passiert sein. So will es Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs.

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