"Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft." So formulierten 1871 die Autoren Paragraf 218 im Reichsstrafgesetzbuch - und so ähnlich steht er noch im heutigen Strafgesetzbuch. Doch das könnte sich nun ändern: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat nach monatelangen Beratungen Empfehlungen für eine Legalisierung vorgelegt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
SchwangerschaftsabbruchNicht nur straffrei, sondern auch legal?
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Immer noch verbietet Paragraf 218 den Frauen in Deutschland die Abtreibung. Doch jetzt empfehlen Experten, ihn zu streichen - und bescheren der Bundesregierung damit eine neue Debatte. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Von Leila Al-Serori
