"Eine Schwangere, welche ihre Frucht vorsätzlich abtreibt oder im Mutterleib tötet, wird mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren bestraft." So formulierten 1871 die Autoren Paragraf 218 im Reichsstrafgesetzbuch - und so ähnlich steht er noch im heutigen Strafgesetzbuch. Doch das könnte sich nun ändern: Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat nach monatelangen Beratungen Empfehlungen für eine Legalisierung vorgelegt. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Schwangerschaftsabbruch:Nicht nur straffrei, sondern auch legal?
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Immer noch verbietet Paragraf 218 den Frauen in Deutschland die Abtreibung. Doch jetzt empfehlen Experten, ihn zu streichen - und bescheren der Bundesregierung damit eine neue Debatte. Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Von Leila Al-Serori
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