Abtreibung:Brandbrief für Frauenrechte

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Demonstration vor dem Amtsgericht in Gießen für eine Abschaffung des Abtreibungsparagrafen 218 und des Paragrafen 219. Im Gericht muss sich die Ärztin Kristina Hänel verantworten wegen der Informationen auf ihrer Homepage. Der Vorwurf: Sie mache Werbung für Abtreibungen. (Foto: Boris Roessler/dpa)

Ein breites Bündnis fordert die Abschaffung des § 219 a, der Werbung für Abtreibung verbietet.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Die Gegner des umstrittenen Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche erhöhen ihren Druck auf die Bundesregierung. An diesem Montag wird im Kanzleramt, in den zuständigen Ministerien für Frauen, Justiz (beide SPD) und Gesundheit (CDU) sowie bei den Vorsitzenden der Regierungsfraktionen von Union und SPD ein offener Brief eingehen, in dem eine Reihe von Verbänden und Organisationen die Abschaffung des § 219 a des Strafgesetzbuchs fordern. "Für einen freien Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche - § 219 a StGB aufheben!" lautet der Titel des Schreibens, das der Süddeutschen Zeitung vorab vorlag.

Zu den 26 Unterzeichnern gehören unter anderem die Arbeiterwohlfahrt, der Deutsche Juristinnenbund, der Verband Pro Familia oder auch die Frauenorganisationen von SPD, Grünen, FDP und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. "Frauen haben ein Recht auf reproduktive Selbstbestimmung", heißt es in dem Brief. Dazu zähle neben dem Informationsrecht auch das Recht auf freie Arztwahl. Der § 219 a schränke dieses Recht jedoch ein. Er stelle nicht nur Werbung für Schwangerschaftsabbrüche unter Strafe, sondern "erschwert Schwangeren den freien Zugang zu sachlichen Informationen über die konkreten Möglichkeiten eines Abbruchs".

Kritisiert wird in dem Schreiben auch, dass Ärzte mit einer widersprüchlichen Rechtslage konfrontiert seien: "Sie dürfen zwar unter bestimmten Voraussetzungen Schwangerschaftsabbrüche straffrei vornehmen, sind aber nicht berechtigt, öffentlich darüber zu informieren." Gefordert wird, dass die Mediziner "ohne Risiko vor Strafverfolgung darüber informieren dürfen, wie, wo und durch wen straflose Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden". Solche sachlichen Informationen seien keine Werbung.

Der strittige Paragraf verbietet es Ärzten, bei Versammlungen oder durch "Verbreiten von Schriften" über die Möglichkeit von Schwangerschaftsabbrüchen zu informieren. Ins Rollen gekommen war die Debatte durch den Fall einer Gießener Ärztin. Sie hatte auf ihrer Internetseite darüber informiert, dass sie in ihrer Praxis auch Schwangerschaftsabbrüche vornimmt - und war deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Die SPD will den Paragrafen 219 a abschaffen; zuletzt hatte Frauenministerin Franziska Giffey (SPD) auf eine Reform gedrungen. Die Union will dagegen am Status quo festhalten. Derzeit lotet die Koalition die Möglichkeit eines Kompromisses aus.

© SZ vom 23.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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