Schwangerschaftsabbruch:Darum geht es beim 219a-Kompromiss

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Frauen demonstrieren vor dem Reichstag in Berlin gegen den Paragraphen 219a. (Archivbild aus dem Jahr 2018)

(Foto: imago/IPON)

Der Bundestag entscheidet über das Informationsverbot bei Abtreibungen. Wo finden Betroffene künftig Informationen? Und was hat der Paragraf mit dem Dritten Reich zu tun? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Von Jana Anzlinger

Mühsam hat sich die große Koalition auf bessere Informationen über Abtreibungen geeinigt. Am heutigen Donnerstag will der Bundestag über den Kompromiss zur Reform von Paragraf 219a abstimmen. Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Was steht in Paragraf 219a?

Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet Ärzten, des "Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" öffentlich über die Möglichkeit des Schwangerschaftsabbruchs zu unterrichten. Dabei geht es um "eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs" oder "Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind". Wer diese "anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt", kann zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Der Paragraf verbietet also Werbung für Schwangerschaftsabbrüche, fasst dabei aber den Begriff Werbung sehr weit. Bislang macht sich jeder Arzt strafbar, der etwa auf seiner Website "Abtreibung" als eine unter mehreren Behandlungen aufzählt. Viele sprechen deshalb lieber von einem "Informationsverbot" als von einem "Werbeverbot".

Woher kommt die Regelung?

Die Norm geht auf einen Paragrafen zurück, den die Nationalsozialisten kurz nach der Machtübernahme 1933 ins Reichsstrafgesetzbuch schrieben. Die Abgrenzung von nationalsozialistischem Gedankengut war ein Grund, warum in der DDR neue und für die damalige Zeit progressive Abtreibungsgesetze galten. In der Bundesrepublik drehte sich die Diskussion damals unterdessen darum, ob Abtreibungen strafbar bleiben sollten. Bis heute legt Paragraf 218 fest, dass Abtreibungen in der Regel rechtswidrig sind - sie werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Die Schwangere muss selbst den Abbruch verlangen und sich mindestens drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Stelle beraten lassen. Außerdem dürfen seit der Befruchtung nicht mehr als zwölf Wochen vergangen sein.

Warum wird über Paragraf 219a jetzt gestritten?

Der Fall der Ärztin Kristina Hänel stieß die Debatte um das "Werbeverbot" an. Das Landgericht Gießen verurteilte Hänel 2017 zu einer Geldstrafe. Grund ist ihre Website: Wer sie aufruft, findet unter "Spektrum" das Wort "Schwangerschaftsabbruch". Es verlinkt auf eine Seite, über die man sich weitergehende Informationen per E-Mail zuschicken lassen kann. Hänel klagt sich seit dem Urteil durch die Instanzen und hat auch schon angekündigt, vor einer Verfassungsklage nicht zurückzuschrecken.

SPD, CDU und CSU konnten sich in den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl nicht auf eine gemeinsame Linie im Koalitionsvertrag einigen und sparten das Thema deshalb aus.

Wie argumentieren die 219a-Gegner?

Die Gegner von 219a wollen den Paragrafen am liebsten abschaffen. Sie erinnern daran, dass es noch kein Internet gab, als die Regelung formuliert wurde. Der Paragraf kriminalisiere Ärzte also quasi unbeabsichtigt. Betroffenen werde der Zugang zu Hilfe unnötig erschwert. Ihnen werde eine Information vorenthalten und dadurch ihr Recht auf Selbstbestimmung verletzt. "Keine Frau entscheidet sich aufgrund von 'Werbung' für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch", empört sich etwa die Linken-Abgeordnete Cornelia Möhring. Die Bundesregierung halte Frauen offenbar für "blöd und manipulierbar".

Was meinen die Befürworter des Verbots?

Viele Befürworter stehen Abtreibungen grundsätzlich kritisch gegenüber. Sie fürchten, dass durch Werbung Betroffene von einem Abbruch überzeugt würden, die sich andernfalls für das Kind entschieden hätten. Außerdem möchten sie Abtreibungen nicht "normalisieren". Gesundheitsminister Jens Spahn sagt: "Ein Schwangerschaftsabbruch ist kein medizinischer Eingriff wie jeder andere."

Was steht im Gesetzentwurf?

Die fünf zuständigen Minister haben über Monate mühsam einen Kompromiss ausgehandelt. Der Kern ihres Entwurfs: Das Werbeverbot bleibt, wird aber ergänzt. Arztpraxen und Krankenhäuser sollen künftig bekannt machen dürfen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Was sie weiterhin nicht dürfen: öffentlich darüber informieren, welche Methoden es dafür gibt, welche sie für sinnvoll halten und welche davon sie anbieten. Für diese Informationen müssen sie auf Behörden, Beratungsstellen und Ärztekammern verweisen. Zusätzlich muss die ungewollt Schwangere zur Konfliktberatung.

Wo finden Betroffene künftig Ärzte, die Abtreibungen vornehmen?

Die Bundesärztekammer soll eine zentrale Liste mit Ärzten, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen führen, die Abbrüche vornehmen - mit Angaben zu angewandten Methoden. Die Liste soll monatlich aktualisiert und von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung im Internet veröffentlicht werden. Auch das Hilfetelefon "Schwangere in Not" soll die Liste für die Beratung bekommen.

Wer ist für den Entwurf, wer ist dagegen?

Linke, Grüne und FDP fordern weiterhin die Abschaffung des Verbots. Die SPD wollte den Paragrafen ebenfalls streichen, die Union wollte ihn behalten. Bei der ersten Lesung im Bundestag am Freitag verteidigten die Koalitionspartner den Gesetzentwurf: Er verbessere die Situation betroffener Frauen wesentlich, sagte Justizministerin Katarina Barley (SPD). Kritik kam von der Opposition. Diese könnte mit Stimmen der SPD eine Mehrheit für eine komplette Abschaffung des Paragrafen erreichen. In der SPD gibt es Forderungen nach einer Gewissensabstimmung über die Abschaffung, sodass SPD-Abgeordnete auch gegen die Koalitionspartner CDU und CSU stimmen könnten.

Wirkt sich der Streit auf die restliche Abtreibungsgesetzgebung aus?

Bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs machte Familienministerin Franziska Giffey auf ein anderes Problem aufmerksam: Es gibt immer weniger Ärzte, an die sich Frauen wenden können. 2017 wurden laut Statistischem Bundesamt in 1200 Einrichtungen Abbrüche vorgenommen, 2003 waren es noch 2000. Zum Vergleich: Jedes Jahr werden mehr als 76 000 Abbrüche vorgenommen. Die Versorgungslücken müssen geschlossen werden, fordert Giffey.

Im Zuge der aktuellen Debatte hat Gesundheitsminister Jens Spahn eine Studie zu den psychischen Folgen von Schwangerschaftsabbrüchen in Auftrag gegeben. Kritiker wie Familienministerin Giffey halten eine solche Untersuchung für überflüssig, da es zu dieser Frage bereits mehrere Studien gebe und da es in der aktuellen Diskussion nicht um die Vor- oder Nachteile von Abtreibungen gehe. Außerdem zeuge die Studie von einem Misstrauen gegenüber Frauen.

Dass das Thema auf der Tagesordnung ist, führt auch zu einer neuen Diskussion um den umstrittenen Paragrafen 218, der Abtreibungen in der Regel rechtswidrig macht - sie werden aber unter bestimmten Bedingungen nicht bestraft. Kritiker fordern, die Regelung aus der Grauzone der Straffreiheit zu holen.

Mit Material der dpa.

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