Leserdiskussion:Paragraf 219a: Ist der Kompromiss der großen Koalition befriedigend?

Beginn Berufungsprozess gegen Gießener Ärztin

Bundesärztekammer und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sollen künftig Kontaktinformationen von Ärzten bereithalten, an die sich Frauen für einen Abbruch wenden können.

(Foto: dpa)

Das Werbeverbot für Abtreibungen soll prinzipiell bestehen bleiben, jedoch ergänzt werden, um Ärzten Rechtssicherheit zu garantieren. Darauf hat sich die große Koalition in Berlin geeinigt. Kritiker halten den Vorschlag für unausgegoren.

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