Abstimmung über Frauenquote:Fraktionschef Kauder fordert Disziplin von CDU-Frauen

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Volker Kauder (CDU) möchte keine Abweichlerinnen in seiner Fraktion

(Foto: picture alliance / dpa)

In der kommenden Woche stimmt der Bundestag über den Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Frauenquote in Aufsichtsräten ab. Einige CDU-Frauen könnten dem Entwurf zur Mehrheit verhelfen. Unionsfraktionschef Kauder will das verhindern.

Von Robert Roßmann, Berlin

Wenn der Bundestag in einer Woche über die Frauenquote in Aufsichtsräten abstimmt, werden vor allem die Frauen der Union mit Spannung beobachtet werden. Fraktionschef Volker Kauder sah sich deshalb bereits jetzt genötigt, mögliche Abweichlerinnen zur Loyalität zu ermahnen. Dabei verwies er auf die Arbeitsordnung der Fraktion. Darin sei festgelegt, dass sich die Abgeordneten nach interner Diskussion und Abstimmung beim späteren Votum im Bundestag "zur Mehrheitsmeinung bekennen" sollen. "Wenn wir dieses Prinzip nicht durchhalten, sind wir nicht mehr handlungsfähig", sagte Kauder der Welt.

Am 18. April stimmt der Bundestag über einen Gesetzentwurf des Bundesrats ab. Er sieht nach einer langen Übergangsfrist eine Frauenquote von 40 Prozent vor. Die Union lehnt solch eine starre Quote mehrheitlich ab, auf ihrem jüngsten Bundesparteitag sprach sich die CDU für die weichere Flexi-Quote von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder aus. Die FDP ist gegen jede Form der Quote.

"Berliner Erklärung" fordert 30 Prozent

Seit einigen Wochen bemühen sich nun aber Frauen aus der Unionsfraktion, unter ihnen Rita Pawelski und Elisabeth Winkelmeier-Becker, um eine Mehrheit für den Bundesratsentwurf. Dazu wären 21 Stimmen aus dem Koalitionslager nötig. Im Bundestag gibt es schon seit längerem eine Gruppe von Frauen, die fraktionsübergreifend über die Quote spricht. Dazu gehören neben Pawelski die FDP-Abgeordnete Sibylle Laurischk sowie Dagmar Ziegler (SPD), Ekin Deligöz (Grüne) und Cornelia Möhring (Linke). Bis vor einiger Zeit beteiligte sich auch Dorothee Bär (CSU) an der Runde. Alle sechs gehören zu den Initiatorinnen der "Berliner Erklärung" für eine feste Frauenquote von mindestens 30 Prozent in Aufsichtsräten.

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die Erklärung ebenfalls unterzeichnet. Die CDU-Politikerin hat bisher aber noch nicht erklärt, wie sie sich bei der Abstimmung über die Frauenquote im Bundestag verhalten will. In Regierungskreisen hieß es, von der Leyen erwäge die Unterstützung einer fraktionsübergreifenden Lösung. Dies hänge aber wohl auch von den Aussichten auf eine Mehrheit ab. Anfang kommender Woche soll es ein Gespräch zwischen Kauder, Pawelski und Winkelmeier-Becker geben. Es wird erwartet, dass sich bis dahin auch von der Leyen erklärt.

"Wir waren der Quote noch nie so nah wie jetzt"

Die Grünen, auf deren Betreiben die Abstimmung am Donnerstag maßgeblich zurückgeht, hoffen jetzt auf einen Erfolg des Bundesratsentwurfs. Deren stellvertretende Fraktionschefin Deligöz sagte: "Wir waren der Quote noch nie so nah wie jetzt." Wenn Frauen etwas wollen, müssten sie mutig sein. Sie hoffe deshalb auf die Unterstützung der Unionsfrauen. Die Abstimmung werde aber in jedem Fall ein Ergebnis haben: Entweder bekomme die Frauenquote eine Mehrheit - oder die Quote werde ein wichtiges Thema im Wahlkampf.

Frauen in Führunspositionen

Frauen in Führungspositionen: Die CDU spricht sich für die weichere Flexi-Quote von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder aus.

(Foto: dpa)

Der Gesetzentwurf des Bundesrats verlangt eine Mindestquote von 40 Prozent für Frauen - aber auch für Männer - in den Aufsichtsräten. Die Quote soll in zwei Stufen erfüllt werden. Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Unternehmen 20 Prozent erreichen, bis zum 1. Januar 2023 dann 40 Prozent. Durch diese lange Übergangsphase von insgesamt zehn Jahren könnten die Firmen sicherstellen, dass "ihnen geeignete Frauen zur Besetzung der Gremien zur Verfügung stehen", heißt es in dem Entwurf. Die Quote soll für alle börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen gelten.

Unternehmen am Pranger

Unternehmen, die die Quote nicht einhalten, sollen mehr Steuern zahlen. Konkret wird ihnen untersagt, die Vergütungen für die Aufsichtsratsmitglieder bei der Körperschaftsteuer geltend zu machen. Der Vorteil dieser Lösung liegt nach Ansicht des Bundesrats darin, dass sie "die Handlungsfähigkeit der Unternehmen nicht beeinträchtigt und keine Rechtsunsicherheiten zur Folge hat". Denn die Besetzung des Aufsichtsrats würde auch bei einem Verstoß gegen die Frauenquote wirksam bleiben.

Neben der Bestrafung durch das Finanzamt setzt der Gesetzentwurf auch auf eine Prangerwirkung. Deshalb müssen alle betroffenen Unternehmen einen "Lagebericht" über den Frauenanteil in ihren Gremien erstellen. Außerdem soll das Bundesamt für Justiz eine Liste mit den Namen derjenigen Unternehmen veröffentlichen, die - ohne einen Härtefall oder eine Ausnahme nachweisen zu können - gegen die Frauenquote verstoßen.

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