Süddeutsche Zeitung

Abschiebungen:Seehofer soll Zuständigkeit für Gefährder übernehmen

  • Innenexperten der großen Koalition fordern, dass der Bund die Zuständigkeit für die Abschiebung von Gefährdern übernimmt.
  • Sie begründen das mit dem Fall des mutmaßlichen Islamisten Sami A., der möglicherweise zu Unrecht aus Nordrhein-Westfalen nach Tunesien abgeschoben wurde.
  • In Deutschland werden etwa 760 Deutsche, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger als Gefährder eingestuft. Davon sind weniger als 90 ausreisepflichtig.

Die große Koalition ist sich bislang selten einig, wenn es um Flüchtlingspolitik geht. In einer Forderung stimmen aber SPD und CDU offenbar ohne großen Streit überein: Nach der möglicherweise rechtswidrigen Abschiebung des mutmaßlichen Islamisten Sami A. nach Tunesien wird die Forderung an den Bund laut, die Verantwortung für die Abschiebung von Gefährdern zu übernehmen.

Sami A. war in der vergangenen Woche aus Nordrhein-Westfalen abgeschoben worden, obwohl ein Gericht entschieden hatte, dass dies wegen nicht auszuschließender Folter in Tunesien nicht zulässig war. Es übermittelte den Beschluss aber erst am nächsten Morgen, als A. schon im Flieger saß.

"Herr Seehofer sollte (...) die Zuständigkeit für die etwa 100 ausreisepflichtigen Gefährder nach Rücksprache mit den Bundesländern an sich ziehen, dann hätten wir klare Verhältnisse und Verantwortlichkeiten", sagte der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka der Welt. Zudem habe der Bund "sicherlich mehr Gewicht als einzelne Bundesländer, wenn es um zügige Absprachen mit den betroffenen Herkunftsländern geht, in die Gefährder abgeschoben werden sollen".

Mit dem Fall Sami A. hätten "viele Stellen an zu vielen Orten" zu tun

Auch der CDU-Innenpolitiker Armin Schuster findet: "Die Gefährder-Abschiebung sollte Bundesangelegenheit werden." Mit der Ausländerbehörde in Bochum, dem Bamf, der Bundespolizei, dem Gericht in Gelsenkirchen und weiteren Behörden hätten "viele Stellen an zu vielen Orten" mit dem Fall Sami A. zu tun gehabt. Der Fall sei "ein Musterbeispiel dafür, warum wir Ankerzentren brauchen", sagte er den Stuttgarter Nachrichten und der Stuttgarter Zeitung.

In diesen Zentren soll, wenn es nach dem Innenminister geht, künftig das gesamte Asylverfahren abgewickelt werden, alle zuständigen Behörden und Gerichte wären dort vertreten. Diese Idee Seehofers findet bislang aber wenig Unterstützung in den Ländern. Unklar ist, inwiefern Sami A. davon betroffen gewesen wäre: Er kam zum Studieren nach Deutschland und stellte erst später einen Asylantrag. A. lebte jahrelang mit Frau und Kindern in Bochum.

Kritisch äußerte sich die Opposition, unter anderem in Forn von Grünen-Innenpolitikerin Irene Mihalic. "Für die Länderzuständigkeit spricht, dass Abschiebungshindernisse in einem sachgerechten Verfahren geprüft werden können", sagte sie der Welt.

In Deutschland leben nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 760 Menschen, die als "Gefährder aus dem islamistischen Spektrum" eingestuft sind. Das bedeutet, dass die Sicherheitsbehörden ihnen schwere Straftaten zutrauen. Rund zwei Drittel davon sind entweder deutsche Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes. Von den Gefährdern aus sogenannten Drittstaaten, also weder Deutschland noch EU, ist nach Angaben des Ministeriums rund ein Drittel ausreisepflichtig.

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