Abschiebungen:Zahl der abgeschobenen Gefährder steigt

dpa-Story: Abschiebeflug nach Afghanistan

Abschiebeflug nach Afghanistan im Sommer 2019.

(Foto: dpa)

Seit Amris Attentat wurden 177 Personen aus dem islamistischen Spektrum abgeschoben. In einigen Fällen waren diplomatische Bemühungen notwendig.

Von Florian Flade

Diesmal klappte es nicht. Ahmet K. durfte nicht in die Türkei abgeschoben werden - zumindest nicht, weil ihn die Behörden in Niedersachsen für einen gefährlichen Islamisten halten. Im Januar entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugunsten des in Göttingen lebenden Türken. Der Richter war nicht überzeugt davon, dass von K. tatsächlich eine besondere Gefahr für die Bundesrepublik ausgeht. Nur dann aber greift Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz - der sogenannte "Gefährder-Paragraf" - mit dem gefährliche Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit abgeschoben werden können. Die Stadt Göttingen hatte versucht, Ahmet K. mit Hilfe dieses Gesetzes loszuwerden.

Nach dem Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 wurde die Abschiebung von Islamisten zu einer Priorität für die deutschen Sicherheitsbehörden. Der Attentäter Anis Amri war nicht in sein Heimatland Tunesien abgeschoben worden - obwohl sein Asylantrag abgelehnt worden war. Und obwohl er als gefährlich galt.

Inzwischen steigt die Zahl der aus Deutschland abgeschobenen Islamisten jedoch stetig an. Seit Amris Attentat wurden 177 Personen aus dem islamistischen Spektrum in ihre Herkunftsländer abgeschoben oder gemäß Dublin-III-Verordnung überstellt, wie ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf Nachfrage von Süddeutscher Zeitung und WDR bestätigte.

Bis Anfang 2017 wurden diese Zahlen nicht systematisch erfasst. Im vergangenen Jahr wurden demnach 54 Islamisten außer Landes gebracht, im laufenden Jahr waren es bereits zwölf. Zu den Ländern, in die Extremisten zurückgeführt wurden, gehören Algerien, Afghanistan, Tunesien, Marokko, Irak, Pakistan, Georgien, Libanon, Serbien, Somalia, Türkei, Tadschikistan, Russland, Italien, Schweden, Dänemark und Sri Lanka.

Um die Abschiebungen von Islamisten ohne deutsche Staatsbürgerschaft effektiver zu gestalten, treffen sich Vertreter der jeweiligen Sicherheitsbehörden regelmäßig im Gemeinsamen Terrorismus-Abwehrzentrum (GTAZ) in Berlin. In der dortigen Arbeitsgruppe (AG) "Status" werden die ausländerrechtlichen Aspekte der einzelnen Fälle besprochen und diskutiert, wie die Person schnellstmöglich außer Landes gebracht werden kann.

Der Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 geschaffen worden war, um gefährliche Personen abschieben zu können, war jahrelang nicht angewendet worden. Die juristischen Hürden, die Gefährlichkeit einer Person gerichtsfest zu belegen, seien zu hoch, hieß es aus Sicherheitskreisen. Bis heute bleiben Abschiebungen nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz auch tatsächlich die Ausnahme. Meist gelingt es, die Extremisten aus anderen Gründen abzuschieben, etwa weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde oder sie straffällig geworden sind.

In einigen Fällen werden auch diplomatische Bemühungen notwendig, um die Herkunftsländer zu überzeugen, die Islamisten zurückzunehmen - sogar die Kanzlerin übergab bei Staatsbesuchen in Nordafrika schon Listen mit den Namen von Islamisten, die Deutschland gerne abschieben würde.

Zur SZ-Startseite
Überwachungszentrale elektronische Fußfessel

Innenpolitik
:Zahl islamistischer Gefährder in Deutschland sinkt deutlich

Die Polizei stuft aktuell deutlich weniger Islamisten als "Gefährder" ein als im vergangenen Jahr. Im November 2019 waren es fast 100 weniger als noch im Juli 2018.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: