Abschiebungen:"Wohnen minus Freiheit"

Neue Abschiebehaftanstalt für Norddeutschland

60 Zimmer mit Fernseher und Nasszelle, ein Hof mit Sportgeräten, Computer mit Internetzugang - und drumherum eine sechs Meter hohe Mauer: die neue Abschiebehaftanstalt in Glückstadt.

(Foto: Ulrich Perrey/dpa)

Deutsche Behörden schoben 2020 nur halb so viele Menschen ab wie im Vorjahr. Doch der Anteil derjenigen, die vor der Ausweisung in Haft müssen, steigt stark an. Einige Bundesländer tun sich dabei besonders hervor.

Von Jan Bielicki

Die Anlage hat 60 Zimmer, alle mit Fernseher und abgetrennter Nasszelle. Es gibt einen Hof mit Sportgeräten, Computer mit Internetzugang und Gemeinschaftsküchen. Am kommenden Montag sollen die ersten zwölf Bewohner einziehen in die umgebauten Kasernengebäude im schleswig-holsteinischen Glückstadt, die Landesinnenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) mit dem Slogan "Wohnen minus Freiheit" bewirbt.

Tatsächlich zieht sich eine sechs Meter hohe Betonmauer um das Gelände. Es ist die neue Abschiebehaftanstalt, in der Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ausreisepflichtige Menschen unterbringen wollen, bei denen die Behörden den Verdacht haben, dass sie sich einer fälligen Abschiebung entziehen wollen.

959 Menschen waren im ersten Quartal dieses Jahres bundesweit in Einrichtungen wie dieser eingesperrt, zur "Vorbereitung der Ausweisung" oder in der großen Mehrzahl der Fälle zur "Sicherung der Abschiebung", wie es im Aufenthaltsgesetz heißt. Im gesamten Jahr 2020 schickten die zuständigen Richter 3063 Ausreisepflichtige in Abschiebungshaft. Das geht aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Große Anfrage der linken Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke hervor. Sie liegt der Süddeutschen Zeitung vor.

Die Zahlen liegen deutlich unter denen der Vorjahre. 2019 mussten noch 5208 Menschen in Abschiebehaft. Grund für den Rückgang ist die Pandemie. Weil Grenzen teilweise oder ganz geschlossen waren und mancherorts noch sind, waren weniger Abschiebungen möglich. Schoben deutsche Behörden 2019 noch mehr als 22 000 Menschen ab, waren es 2020 nur 10 800, also knapp die Hälfte.

Wie oft Haft angeordnet wird, hängt stark vom Bundesland ab

Dafür steigt seit einigen Jahren eine andere Zahl: Immer öfter greifen die Behörden vor Abschiebungen zum Zwangsmittel der Haft. 2015 kam eine Anordnung von Abschiebehaft auf lediglich jede zehnte Abschiebung, 2020 auf jede vierte. In einer solchen Haft sitzen Abzuschiebende den Zahlen zufolge in der Regel einige Wochen und nur vereinzelt länger als drei Monate. In Extremfällen wäre eine Dauer von bis zu 18 Monaten möglich.

"Die Abschiebungshaft ist unzulässig, wenn der Zweck der Haft durch ein milderes Mittel erreicht werden kann", beginnt der einschlägige Gesetzesparagraf. Doch diesen Satz interpretieren Behörden den Zahlen zufolge von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich. So setzten 2019 vor allem Bayern, Bremen, Hamburg und Niedersachsen stark auf Abschiebehaft. Dagegen ließ Berlin nur 18 Ausreisepflichtige in Haft setzen - und schob doch 995 Menschen ab. Bezogen auf die Bevölkerungszahl sind das ähnlich viele wie Bayern, nur werden eben die weitaus meisten von ihnen zuvor nicht inhaftiert.

Es sei "unerträglich", dass immer mehr "in aller Regel völlig unbescholtene Menschen" eingesperrt würden, um Abschiebungen durchzusetzen, kritisiert die Linke Jelpke. Sie fordert, "dass auf die Abschiebungshaft grundsätzlich verzichtet werden sollte".

Unterdessen bauen die Länder ihre Haftkapazitäten aus, nicht nur in Glückstadt. Auch im oberfränkischen Hof soll noch in diesem Jahr eine Abschiebehaftanstalt fertig werden. Gab es 2018 bundesweit noch 522 Abschiebehaftplätze, waren es 2020 schon 611. Die Belegungszahlen allerdings seien pandemiebedingt sehr stark zurückgegangen, schreibt das Ministerium, "teilweise bis zum Leerstand".

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