Wer öffentlich eine Terrortat billigt und keinen deutschen Pass hat, soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig leichter ausgewiesen werden können. Ein Gerichtsbeschluss soll dafür nicht zwingend sein. Das geht aus einem Regelungsvorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hervor, den am Mittwoch das Kabinett gebilligt hat. Schon ein einziger Kommentar im Internet, der eine Terrortat begrüßt, soll demnach zu Ausweisung und Abschiebung führen können. In Bundestag und Koalition dürfte der Vorstoß für Kontroversen sorgen.
„Wir gehen hart gegen islamistische und antisemitische Hasskriminalität im Netz vor“, erklärte Innenministerin Faeser. Der Terrorangriff der Hamas auf Israel und der tödliche Messerangriff auf einen Mannheimer Polizisten, für den sich ein Afghane verantworten muss, seien „auf widerwärtigste Weise“ im Internet gefeiert worden. Diese Verrohung schüre ein Klima der Gewalt, das Extremisten zu neuen Gewalttaten animieren könne, so Faeser. „Deshalb brauchen wir neben konsequenter Strafverfolgung auch schärfere ausländerrechtliche Instrumente.“ Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte nach der Tat in Mannheim gefordert, auch gegen Terrorverherrlichung im Netz vorzugehen.
Die Regelung soll auch für Minderjährige gelten
Die Bundesregierung will nun Paragraf 54 des Aufenthaltsrechts verschärfen. Er ermöglicht Ausländerbehörden schon jetzt, ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse festzustellen, wenn eine Person die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Auch das Schüren von Hass oder die Billigung von Kriegsverbrechen und „terroristischen Taten von vergleichbarem Gewicht“ kann nach geltendem Recht eine Ausweisung begründen. Die Bundesregierung will diesen Passus nun weiter ausbauen.
In Zukunft soll auch der Zuspruch für eine einzelne terroristische Tat zur Ausweisung von Ausländern führen können. Schon ein einmaliger Kommentar im Netz soll dafür ausreichen. Aber auch das Markieren eines Beitrags durch „Gefällt mir“ auf Plattformen wie Youtube, Instagram oder Tiktok soll eine Ausweisung begründen können, heißt es in Faesers Entwurf. Die Ernsthaftigkeit solcher Beiträge soll zunächst die zuständige Ausländerbehörde bewerten. Die Regelung soll auch für Minderjährige gelten, die auf dem Smartphone Zuspruch für eine Terrortat mit einem Like kommentiert haben. Allerdings sei bei Minderjährigen generell das Bleibeinteresse stärker zu werten als bei Erwachsenen.
Der Bundesjustizminister will sich erst mal nicht äußern
Auf die Frage, was als Terrorverherrlichung gelten soll, antwortete Faesers Sprecher am Mittwoch, es gehe um „strafbare Hasskriminalität“ wie islamistische Hasspostings oder Zustimmung zur Ermordung von Israelis durch die Terrororganisation Hamas. Auch das Verbreiten von Symbolen terroristischer Organisationen sei strafbar. Allerdings müsse hier ein Terrorkontext nachgewiesen sein. Wer von einer Ausweisungsentscheidung betroffen sei, könne vor dem Verwaltungsgericht Einspruch erheben. „Dann wird das rechtlich überprüft.“ Erfolgt kein Einspruch, soll die Ausweisung auch ohne Gerichtsbeschluss möglich sein.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte sich auf Anfrage am Mittwoch nicht zu Faesers Vorstoß äußern. Unbeantwortet blieb in seinem Haus auch die Frage nach der Verhältnismäßigkeit der Pläne. Eine Sprecherin wies lediglich darauf hin, dass die Ausländerbehörde bei Ausweisungsfragen regelmäßig die Verhältnismäßigkeit prüfe.
Im Bundestag stieß Faesers Vorstoß auch auf gemischte Reaktionen. Mehrere Innenpolitiker sprachen sich zwar für ein hartes Vorgehen gegen Terrorunterstützer aus. Allerdings wurden auch Zweifel laut. „Sympathiebekundungen für Taten wie den Mord von Mannheim oder den Terrorangriff auf Israel am 7. Oktober sind absolut nicht akzeptabel“, sagte Marcel Emmerich, Grünen-Obmann im Innenausschuss, der Süddeutschen Zeitung. „Wir müssen dafür sorgen, dass das geahndet wird.“ Zunächst sei jedoch der Bundestag am Zug. „Ob der Vorschlag des Kabinetts nun verhältnismäßig ist und dieses Ziel erreicht wird, müssen wir uns in den parlamentarischen Beratungen genau anschauen“, sagte Emmerich.