Abschiebung:Keine Berufung für Sami A.

Das Oberverwaltungsgericht Münster wird sich nicht erneut mit dem Asylverfahren des 2018 unter umstrittenen Bedingungen nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. befassen. Am Dienstag lehnten die Richter einen Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen ab. Die dortigen Richter hatten im Januar 2019 die Aufhebung des Abschiebungsschutzes für den Tunesier, der im Verdacht steht, Leibwächter von Osama bin Laden gewesen zu sein, für rechtmäßig erklärt. Mit ihrem Rechtsmittel gegen dieses Urteil blieben die Anwälte von Sami A. nun erfolglos: Es lägen keine schwerwiegenden Verfahrensmängel oder andere gewichtige Zulassungsgründe, wie etwa die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache, vor. Sami A. beschäftigt die nordrhein-westfälische Justiz seit vielen Jahren.

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