Abschiebung:Karlsruhe greift ein

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland gestoppt - unter anderem, weil er dort keine Sozialleistungen erhielte.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines syrischen Flüchtlings nach Griechenland gestoppt und die Verwaltungsgerichte zu einer sorgfältigeren Prüfung der dortigen Situation gemahnt. Der inzwischen 24-jährige Mann war im Juli 2015 nach Deutschland gekommen. Im Asylverfahren räumte er ein, dass ihm bereits in Griechenland Schutz gewährt worden sei. Weil er dort aber ohne Unterstützung vom griechischen Staat auf der Straße gelebt habe, sei er nach Deutschland weitergereist. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag ab. Das Verwaltungsgericht Minden wies auch seine Klage ab, weil anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention ein Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern hätten. Der seit 2011 geltende Stopp von Abschiebungen nach Griechenland gelte nicht für dort anerkannte Flüchtlinge. Zudem habe sich die Situation verbessert, sodass die EU-Kommission von März 2017 an wieder Überstellungen in das Land empfohlen habe. Aus Sicht der Verfassungsrichter ist dies keine ausreichende Grundlage für eine Abschiebung. Der Mann hatte vorgebracht, in Griechenland bestehe der Zugang zu Sozialleistungen nur auf dem Papier, er setze bis zu 20 Jahre legalen Aufenthalts voraus. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, dass sich Behörden und Gerichte "vor einer Rückführung in den Drittstaat informieren und gegebenenfalls Zusicherungen der zuständigen Behörden einholen", befand Karlsruhe.

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