In der Debatte über die Abschiebung ausländischer Straftäter meldet sich Bundesjustizminister Marco Buschmann zu Wort. Er fordert, jene ausländischen Straftäter müssten zumindest einen Teil ihrer Strafe vor ihrer Abschiebung in Deutschland absitzen. Sie sollten „nicht damit rechnen können, nach einem Attentat bei uns unbestraft ausgewiesen und dann in ihrem Heimatland für ihre Verbrechen vielleicht sogar noch gefeiert zu werden“, sagte der FDP-Politiker der Rheinischen Post. „Das könnte möglicherweise gewaltbereite Islamisten sogar noch motivieren, zu uns zu kommen, um quasi straffrei Gewaltverbrechen zu begehen“, warnte Buschmann. „Diesen Anreiz für gewalttätige Migration sollten wir nicht setzen.“
Buschmann argumentierte, dass eine strafrechtliche Aufarbeitung und Bestrafung eines Täters hier in Deutschland auch aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten wichtig sei. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte zuvor betont, Ziel sei es, Gewalttäter konsequent abzuschieben, wenn sie nach einer Haftstrafe in Deutschland wieder freikämen.
Als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, die Abschiebung von Schwerstkriminellen und terroristischen Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wieder zu ermöglichen. „Solche Straftäter gehören abgeschoben – auch wenn sie aus Syrien und Afghanistan stammen“, sagte der SPD-Politiker im Bundestag.
Wie genau dies funktionieren soll, ist noch offen. Deutschland erkennt die Taliban-Regierung in Kabul nicht an. Die Bundesregierung führt Verhandlungen mit verschiedenen Drittstaaten, über die sie Abschiebungen nach Afghanistan ermöglichen will. Der Justizminister sagt dazu, soweit es das Völkerrecht und das Grundgesetz zuließen, halte er es für konsequent. „Ich gehe davon aus, dass wir das Gesetzgebungsverfahren zügig abschließen können. Die Änderungen für das Strafgesetzbuch sind auch fertig und liegen dem Kanzleramt zur Prüfung vor.“