Bundesregierung:Scholz will Abschiebestopp überprüfen

Lesezeit: 3 Min.

Bundeskanzler Olaf Scholz wird am Donnerstag im Bundestag eine Regierungserklärung zur Sicherheitslage abgeben. (Foto: AP)

Verurteilte Gewalttäter und extremistische Gefährder könnten künftig wieder nach Afghanistan ausgewiesen werden. Der Kanzler will diese Forderung offenbar unterstützen.

Von Daniel Brössler, Constanze von Bullion, Berlin

Nach der Tötung eines Polizisten in Mannheim will Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) offenbar Forderungen unterstützen, den Abschiebestopp nach Afghanistan zu überprüfen. Dabei geht es um die Frage, ob verurteilte Gewalttäter und extremistische Gefährder wieder in das Land abgeschoben werden, das seit 2021 von den radikalislamischen Taliban beherrscht wird. Das deutete sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung vor einer kurzfristig anberaumten Regierungserklärung zur Sicherheitslage an, die Scholz am Donnerstag im Bundestag abgeben wollte. Über die Möglichkeiten, rechtliche und logistische Hürden zu überwinden und Abschiebungen nach Afghanistan wieder zu vollziehen, führte das Kanzleramt Gespräche mit den zuständigen Ressorts. Seit 2021 sind solche Rückführungen ausgesetzt.

Ausgelöst worden war die Debatte vom tödlichen Messerangriff eines aus Afghanistan stammenden Mannes in Mannheim. Er hatte am Freitag fünf Teilnehmer einer Kundgebung der islamkritischen Bewegung Pax Europa sowie einen Polizisten mit einem Messer angegriffen. Der Beamte erlag später seinen Verletzungen. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will nun klären, ob und wie gefährliche Gewalttäter und Extremisten wieder nach Afghanistan rückgeführt werden könnten. Sie halte diese Prüfung für „zwingend“, sie laufe seit Monaten und werde nun intensiviert, sagte ihr Sprecher am Mittwoch. 

In der Ampelkoalition bahnt sich darüber eine Kontroverse an. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock (Grüne) zeigte sich bereits am Dienstag skeptisch. Die Frage sei „alles andere als trivial“, warnte sie. Man komme um „zentrale rechtsstaatliche und vor allem Sicherheitsfragen“ nicht herum. „Wie will man mit einem islamistischen Terrorregime zusammenarbeiten, mit dem wir gar keine Beziehungen haben? Und wie schließen wir aus, dass von dort aus dann nicht der nächste Terroranschlag geplant wird?“ Auf die Frage nach der aktuellen Lage in Afghanistan sagte ein Sprecher des Auswärtigen Amtes, im Land herrsche ein „menschenverachtendes Regime“, das von keinem Land der Welt als rechtmäßig anerkannt werde, „natürlich auch nicht von uns“. Es gebe drastische Menschenrechtsverletzungen, 20 Millionen Menschen seien auf humanitäre Hilfe angewiesen.

Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) widersprach am Mittwoch solchen Einwänden. Die nationale Sicherheit sei „wichtiger als Schutzinteressen von Extremisten“, sagte er im Deutschlandfunk. Für Abschiebungen nach Afghanistan müsse man „keine Deals mit den Taliban“ machen. Stattdessen könne man mit Nachbarländern wie Pakistan zusammenarbeiten.

SZ-Podcast „Auf den Punkt“
:Messerangriff in Mannheim: Was bringen härtere Abschieberegeln?

Mehrere Politiker möchten Abschiebungen nach Afghanistan wieder möglich machen. Dabei ist das ein Vorhaben mit vielen politischen Hürden.

Von Ann-Marlen Hoolt, Constanze von Bullion

Auch das Bundesinnenministerium dürfte nicht das Ziel verfolgen, mit den Taliban in Verhandlung zu treten. Denkbar wären aber Abschiebungen auf Umwegen und über Nachbarländer. Solche Verhandlungen gestalten sich allerdings oft schwierig. In vielen Staaten des globalen Südens gilt es als ausgesprochen unpopulär, abgelehnte Asylbewerber aus Europa zurückzunehmen. Sie werden häufig als gescheiterte Existenzen betrachtet. Kaum eine Regierung, mit der die Bundesregierung über Rückführungen verhandelt, möchte der eigenen Bevölkerung mitteilen, dass sie bereit ist, straffällige Migranten in größerer Zahl zu beherbergen, zumal aus fremden Ländern. Die Gespräche unterliegen daher oft strenger Diskretion.

Für die Bundesregierung bedeutet das: Während der öffentliche Druck in Deutschland wächst, auch in Kriegs- und Krisenländer abzuschieben und Rückführungen einzuleiten, verbietet es die Rücksicht auf wichtige Gesprächspartner in den Herkunftsregionen bisweilen, über solche Möglichkeiten oder konkrete Verhandlungsergebnisse öffentlich zu sprechen. Sonst drohen die Gespräche zu platzen.

480 Gefährder sind den Behörden in Deutschland bekannt, darunter auch Deutsche

Unbeantwortet blieb am Mittwoch die Frage, wie lange Faeser Abschiebemöglichkeiten nach Afghanistan prüfen will. Ihr Sprecher ließ auch offen, wie viele verurteilte Gewalttäter und extremistische Gefährder aus Afghanistan es in Deutschland gibt. Insgesamt 13 396 ausreisepflichtige Afghanen lebten in Deutschland, 11 666 mit einer Duldung, sagte er. Allerdings wäre nur ein kleiner Teil dieser Menschen vom Ende des Abschiebestopps betroffen. Denn rückgeführt werden sollen nur Personen, die schwere Gewalttaten begangen haben oder die öffentliche Sicherheit gefährden. Unter den etwa 480 Gefährdern, die den Behörden in Deutschland bekannt sind, seien Personen zahlreicher Nationalitäten, auch Deutsche, so Faesers Sprecher. Die Zahl der Afghanen, die von einem Ende des Abschiebestopps betroffen wären, könnten nur die Bundesländer benennen. Es gehe auch nicht darum, solche Personen vor der gesamten Haft zu bewahren, sagte der Sprecher weiter. Mörder können frühestens nach zehn Jahren Haft abgeschoben werden.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusExklusivLandesverteidigung
:Wie sich Deutschland für den Kriegsfall rüstet

Mehr Macht für den Kanzler, das Recht, Lebensmittel in Supermärkten zu beschlagnahmen, Schutzräume für Kunst: Die Bundesregierung hat neue Gesamtverteidigungsrichtlinien mit Regeln und Pflichten in einer schweren Krise beschlossen.

Von Markus Balser, Georg Ismar, Georg Mascolo

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: