Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen künftig in großem Maßstab in die Handys von Asylbewerbern schauen dürfen, um deren Identität besser feststellen zu können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hervor. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung, dem WDR und dem NDR vor. Er befindet sich noch in der Ressortabstimmung. "Über die Regelungen im Einzelnen" könnten vor Abschluss dieser Abstimmung "keine näheren Informationen übermittelt werden", teilte das Innenministerium mit.
Aus den Unterlagen aber ergibt sich, wie großflächig diese Möglichkeit zur Identitätsfeststellung künftig zum Einsatz kommen soll. Das BMI schätzt, dass im Jahr 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150 000 Menschen gewesen. Die Außenstellen des Bamf sollen mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befinden sich 213 000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.
Ganz selten ist es nicht, dass Flüchtlinge mit Alias-Personalien arbeiten - viele von ihnen machen das vorbeugend aus Angst vor drohender Abschiebung. Manche Flüchtlinge verwenden auch Alias-Personalien, um leichter bei Sozialleistungen betrügen zu können.
Seit dem Anschlag von Berlin läuft im Anti-Terror-Kampf wirklich manches anders
Der Zugriff auf Mobiltelefone oder andere Datenträger ist den Ausländerbehörden zwar seit der Aufenthaltsnovelle von 2015 im Prinzip erlaubt. Das Bamf war dabei bislang aber auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen. Der Bundesrat hatte 2015 angemerkt, dass das Auslesen von Handys oder Laptos für die Abschiebung problematisch sei, weil es den "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" verletzen könnte. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich und nur mit dem Beschluss eines Richters.
Asylpolitik aber hat sich immer in ein Davor und ein Danach geteilt, und so viel Danach wie jetzt war selten. Der Fall des Anis Amri, der kurz vor Weihnachten in Berlin an der Gedächtniskirche zwölf Menschen ermordete, hat ein Stück weit die Republik und die Diskussionen über das, was jetzt im Anti-Terror-Kampf passieren soll, verändert.