Abschiebepraxis:Bamf soll Identität von Asylbewerbern durch Blick ins Handy überprüfen

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Das Smartphone ist für Asylsuchende das wichtigste Instrument, um sich auf der Flucht und in der neuen Heimat zu orientieren. (Foto: Fabrizio Bensch/Reuters)
  • Bamf-Mitarbeiter sollen bei der Identitätsprüfung von Asylbewerbern künftig Zugriff auf deren Handys bekommen.
  • Das sieht der Entwurf eines Gesetzes "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" vor, der SZ, WDR und NDR vorliegt.
  • Der Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt hat die Abschiebepraxis in Deutschland verändert. Alias-Identitäten stehen nun klar im Fokus.

Von Lena Kampf und Hans Leyendecker, München

Mitarbeiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) sollen künftig in großem Maßstab in die Handys von Asylbewerbern schauen dürfen, um deren Identität besser feststellen zu können. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) "zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hervor. Der Entwurf liegt der Süddeutschen Zeitung, dem WDR und dem NDR vor. Er befindet sich noch in der Ressortabstimmung. "Über die Regelungen im Einzelnen" könnten vor Abschluss dieser Abstimmung "keine näheren Informationen übermittelt werden", teilte das Innenministerium mit.

Aus den Unterlagen aber ergibt sich, wie großflächig diese Möglichkeit zur Identitätsfeststellung künftig zum Einsatz kommen soll. Das BMI schätzt, dass im Jahr 2016 bei 50 bis 60 Prozent der Asylsuchenden das Auslesen eines "Datenträgers" in Betracht gekommen wäre. Das wären etwa 150 000 Menschen gewesen. Die Außenstellen des Bamf sollen mit forensischer Hard-und Software aufgerüstet werden, so dass etwa 2400 Datenträger pro Tag ausgelesen werden können. Laut Ausländerzentralregister befinden sich 213 000 "vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer" in Deutschland.

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Die Begründung hat nichts mit Terrorgefahr zu tun, sondern mit dem Kampf gegen Sozialbetrug.

Ganz selten ist es nicht, dass Flüchtlinge mit Alias-Personalien arbeiten - viele von ihnen machen das vorbeugend aus Angst vor drohender Abschiebung. Manche Flüchtlinge verwenden auch Alias-Personalien, um leichter bei Sozialleistungen betrügen zu können.

Seit dem Anschlag von Berlin läuft im Anti-Terror-Kampf wirklich manches anders

Der Zugriff auf Mobiltelefone oder andere Datenträger ist den Ausländerbehörden zwar seit der Aufenthaltsnovelle von 2015 im Prinzip erlaubt. Das Bamf war dabei bislang aber auf die Zustimmung der Asylsuchenden angewiesen. Der Bundesrat hatte 2015 angemerkt, dass das Auslesen von Handys oder Laptos für die Abschiebung problematisch sei, weil es den "unantastbaren Kernbereich privater Lebensgestaltung" verletzen könnte. Das Auslesen von Daten der Mobiltelefone ist eigentlich nur bei Verdacht auf Straftaten möglich und nur mit dem Beschluss eines Richters.

Asylpolitik aber hat sich immer in ein Davor und ein Danach geteilt, und so viel Danach wie jetzt war selten. Der Fall des Anis Amri, der kurz vor Weihnachten in Berlin an der Gedächtniskirche zwölf Menschen ermordete, hat ein Stück weit die Republik und die Diskussionen über das, was jetzt im Anti-Terror-Kampf passieren soll, verändert.

Beispielhaft sind die Abläufe in Nordrhein-Westfalen, dem bevölkerungsstärksten Bundesland. In NRW sind derzeit etwa 220 Personen als Gefährder eingestuft. 41 von ihnen sind Ausländer, die in Deutschland leben. Etwa jeder Vierte von ihnen ist "vollziehbar" zur Ausreise verpflichtet. Fünf von ihnen sind in Haft. Die anderen fünf sind ein Palästinenser, bei dem der Reiseausweis nicht zur Rückkehr berechtigt, ein Flüchtling, bei dem es ein Abschiebeverbot des Bamf gibt, sowie ein Tunesier, ein Marokkaner und ein Jordanier, bei denen es hakt. Im Fall des Gefährders aus Jordanien läuft das sogenannte Passersatzpapierverfahren schon seit siebeneinhalb Jahren. Aber seit dem Fall des Terroristen Amri, der nach Meinung der Behörden nicht in Abschiebehaft genommen werden konnte, läuft wirklich manches anders.

Ein Serbe aus Oberhausen hatte neulich im Internet nach Lastwagen recherchiert. Aus einem Post auf Facebook schlossen die Ermittler, es könne sich da um die Ankündigung eines Anschlags handeln. Er wurde festgenommen und sofort ausgewiesen. "Das war möglich, weil er ein Serbe" war, betonte neulich ein Abteilungsleiter aus dem NRW-Innenministerium. Vielleicht war es aber auch möglich, weil es den Fall Amri gegeben hat.

In Niedersachsen drohen, wie vergangene Woche bekannt wurde, einem Nigerianer und einem Algerier, die beide in Deutschland geboren wurden, die Abschiebung mithilfe des selten angewendeten Paragrafen 58a des Aufenthaltsgesetzes. Beide sollen Islamisten sein. Es geht, was früher nicht ging.

Das soll jetzt auch bei den Alias-Identitäten so sein. Amri hatte sich hinter vierzehn Identitäten versteckt. Bei der Anhörung seines Asylantrags 2016 in Dortmund war er umfangreich zu seinen vielen Alias-Namen befragt worden. Er erklärte, er sei da mal falsch verstanden worden, oder der Dolmetscher habe falsch übersetzt, oder er könne sich nicht mehr erinnern. Sein Freund Bilel A., mit dem er am Vorabend des Anschlags in Berlin zu Abend gegessen hatte und der nach dem Anschlag als "Gefährder" eingestuft wurde, hatte mindestens achtzehn Alias-Identitäten angegeben. Bei einer Anhörung im Sommer 2016 hatte er sich angeblich nicht mal mehr an Namen und Anschrift der Eltern erinnern mögen. Er war Tunesier wie Amri und wurde in einem beispiellosen Verfahren Ende Januar rausgeworfen.

© SZ vom 20.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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