Abhör-Urteil:Der BND darf, was er will

Ein Gericht erlaubt das Anzapfen des Internetknotens in Frankfurt.

Von Ronen Steinke

Viel muss passieren, bevor es vor deutschen Gerichten einmal ungemütlich wird für den Auslandsgeheimdienst, den BND. Meist endet es wie am Dienstag: Das Bundesverwaltungsgericht wies alle Kritik am BND zurück, der in Frankfurt Internetströme anzapft. Obwohl dabei, juristisch fragwürdig, auch E-Mails von Deutschen gerastert werden.

Gerichte haben schon teils skurrile Argumente akzeptiert, um den Dienst nicht verurteilen zu müssen. Ein Deutscher arbeitet für eine internationale Organisation? Dann sei er gar kein Deutscher, sondern ein "Funktionsträger" des Auslands. Abhören erlaubt. Ein Internetkabel verläuft durch Deutschland? Dann sei das nicht Deutschland, sondern "virtuelles Ausland". Vogelfrei also für den BND. Diesmal haben die Richter das nicht getan. Sie haben sich auf formale Gründe zurückgezogen, um sich gar nicht erst befassen zu müssen mit dem, was der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, eine "rechtswidrige" Praxis des BND nennt, die "in der Verfassung keine Grundlage findet".

Wenn es nach ihm ginge, dem Pensionär, dann hätte man den BND diesmal in die Schranken weisen müssen. Zur ganzen Traurigkeit des deutschen Nachrichtendienstrechts gehört freilich: Solche klaren Worte äußert auch Papier erst, seitdem er Pensionär ist.

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