Der frühere italienische Regierungschef Silvio Berlusconi ist im sogenannten Unipol-Prozess um abgehörte Telefongespräche zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Ein Gericht in Mailand verurteilte Berlusconi in erster Instanz wegen Beihilfe zur Veröffentlichung vertraulicher Informationen.
Die Telefonate spielten im Zuge der Ermittlungen in einem Finanzskandal aus dem Jahre 2005 eine Rolle. In dem offensichtlich von Ermittlern abgehörten und dann illegal veröffentlichten Gespräch soll der Linkspolitiker Piero Fassino den früheren Unipol-Chef Giovanni Consorte zu einer Bankenübernahme ermutigt haben.
Berlusconis Bruder Paolo wurde wegen der Veröffentlichungen des Gesprächs in seiner Zeitung Il Giornale zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Silvio Berlusconi soll ihm das abgehörte Telefongespräch zur Verfügung gestellt haben, um Fassino in Schwierigkeiten zu bringen. Der angeklagte 76-Jährige hatte hingegen im Zuge des Unipol-Prozesses ausgesagt, niemals das besagte Telefongespräch mitgehört zu haben, sonst wüsste er davon.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine einjährige Haftstrafe für Berlusconi gefordert. Der langjährige Ministerpräsident kann in der nächsten Instanz Berufung einlegen - bis zu einem endgültigen Schuldspruch muss Berlusconi nach italienischem Recht nicht ins Gefängnis. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann es noch Jahre dauern.
Erfolg hatte der 76-Jährige dagegen vor dem Obersten Gerichtshof in Rom, der am Mittwochabend den Freispruch in einem Verfahren um Fernsehrechte bestätigte. Berlusconi stand dort wegen Steuerhinterziehung vor Gericht. In seiner politischen Karriere hatte er etliche Gerichtsprozesse zu überstehen, immer wieder konnte er aber einer Haftstrafe entgehen. Häufig änderte Berlusconi mit seiner Regierungsmehrheit die Justizgesetze, um so eine Verjährung der Taten zu erreichen, deretwegen er angeklagt war.