Abgeschobener Bin-Laden-Leibwächter:"Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel"

Robert Habeck stellvertretender Ministerpraesident von Schleswig Holstein und Bundesvorsitzender vo

"Hier geht es um die Verteidigung des Rechtsstaates": der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck.

(Foto: imago/photothek; Bearbeitung SZ)
  • Grünen-Chef Habeck betont im SZ-Gespräch, dass auch im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. rechtsstaatliche Verfahren gelten müssen.
  • Es müsse zudem geklärt werden, ob Innenminister Seehofer "in Person" versucht habe, Recht zu beugen und Einfluss zu nehmen.
  • Habeck kritisiert zudem, dass durch das übereilte Handeln die Behörden nun "schwach und dumm" da stehen würden.

Von Mike Szymanski, Berlin

Der Grünen-Vorsitzende Robert Habeck hat im Fall des aus Nordrhein-Westfalen abgeschobenen islamistischen Gefährders Sami A. vor einem Schaden für den Rechtsstaat gewarnt. "Es fällt einem unmittelbar schwer, einen Gefährder wie Sami A. zu verteidigen. Aber hier geht es um die Verteidigung des Rechtsstaates, dessen Prinzip Recht, nicht Ranküne ist. Im Rechtsstaat gelten geordnete Verfahren. Die Frage ist, warum die Innenbehörden mit dieser Ordnung gebrochen haben", sagte Habeck der Süddeutschen Zeitung.

Wie genau die womöglich unrechtmäßige Abschiebung des mutmaßlichen einstigen Leibwächters von Osama bin Laden abgelaufen sei, gelte es zu klären. "Entweder handelt es sich um absolut peinliches Chaos oder es stinkt zum Himmel, weil die Innenbehörden ein Exempel statuieren wollten."

Der Grünen-Chef wies dabei nicht nur auf die Landesbehörden in Nordrhein-Westfalen hin. "Vor allem ist zu klären, ob Innenminister Horst Seehofer in Person versucht hat, Recht zu beugen und die Gerichtsentscheidung umgehen zu lassen. Das Gericht hatte ja ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Sami A. nicht abzuschieben sei, bis ein Urteil gefällt ist. Dem wurde offensichtlich nicht entsprochen", sagte er.

A. war am Freitagmorgen von Düsseldorf nach Tunesien abgeschoben worden. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Vortag entschieden, dass dies nicht rechtens sei, da Sami A. Folter drohen könne. Allerdings übermittelte es den Beschluss erst an das zuständige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, als das Flugzeug schon losgeflogen war.

Habeck betonte weiter: "In jedem Fall ist der Schaden, der jetzt entstanden ist, wesentlich größer als wenn man die Entscheidung abgewartet hätte. Die Behörden stehen schwach und dumm da. Das ist in Zeiten, in denen das Vertrauen in die Institutionen schwindet, besonders schlecht."

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