Abgeordnetenhaus - Berlin:Kritik an Berlins Antidiskriminierungsgesetz reißt nicht ab

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Abgeordnete während der Plenarsitzung des Berliner Abgeordnetenhauses. Foto: Wolfgang Kumm/dpa (Foto: dpa)

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Berlin (dpa/bb) - Berlin bekommt als erstes Bundesland ein landesweites Antidiskriminierungsgesetz. Das hat das Abgeordnetenhaus am Donnerstag bei der letzten Sitzung vor der Sommerpause in namentlicher Abstimmung nach einer zum Teil lauten und emotionalen Debatte beschlossen. Es soll die Menschen in Berlin vor Diskriminierung seitens der Behörden schützen und auch Ansprüche auf Schadenersatz gegen das Land Berlin ermöglichen, wenn das nachweislich nicht gelungen ist. Die Kritik daran reißt allerdings nicht ab.

Von den anwesenden 143 Abgeordneten stimmten 86 mit Ja, 57 mit Nein. Das Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) soll am Tag nach der Veröffentlichung im "Gesetz- und Verordnungsblatt" in Kraft treten, das muss spätestens 14 Tage nach der Beschlussfassung passieren.

Das Gesetz aus der Verwaltung des grünen Justizsenators Dirk Behrendt gilt als ausgesprochen umstritten. Die Berliner CDU genau wie der Beamtenbund (dbb) hatte die Abgeordneten noch kurz vor der Abstimmung aufgefordert, nicht dafür zu stimmen.

Im Gesetzestext heißt es, kein Mensch dürfe im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns etwa aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen und geschlechtlichen Identität diskriminiert werden.

Die innenpolitischen Sprecher von CDU und CSU in Bund und Ländern haben nach dem Beschluss gefordert, die Innenminister aller anderen 15 Länder sollten vorerst keine Polizisten mehr zur Amtshilfe nach Berlin schicken. Das neue Gesetz stelle die Polizei und den ganzen öffentlichen Dienst "unter Generalverdacht, grundsätzlich und strukturell zu diskriminieren", kritisierte der baden-württembergische CDU-Innenpolitiker Thomas Blenke. "Deutschland ist nicht USA. Wir haben hier kein Rassismus-Problem in der Polizei."

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, das Gesetz animiere "mit weitreichenden Entschädigungsregelungen die falschen Leute geradezu, die Polizei mit fadenscheinigen Diskriminierungsvorwürfen zu überziehen, um Kasse zu machen". "Wie soll der rechtschaffene Bürger der Berliner Polizei vertrauen können, wenn es selbst deren Landesregierung offenbar nicht tut?", fragte er.

Die Berliner FDP-Fraktion erwägt rechtliche Schritte gegen das Gesetz. Holger Krestel, Sprecher für Recht und Verfassungsschutz, sagte, das Gesetz sei eine schallende Ohrfeige in die Gesichter aller Polizistinnen und Polizisten der Hauptstadt. "Wir als FDP-Fraktion behalten uns vor, die Verfassungsmäßigkeit im Rahmen einer Normenkontrollklage prüfen zu lassen und somit für die Polizei wieder Rechtssicherheit zu schaffen."

Berlins CDU-Landesvorsitzender Kai Wegner erklärte: "Wir wollen dieses Anti-Polizei-Gesetz abschaffen, sobald wir die Möglichkeit dazu haben. Wir nehmen nicht hin, dass Beamte, die teilweise unter größter Gefahr für unsere Sicherheit sorgen, unter Generalverdacht gestellt werden." Das neue Gesetz schüre den Unfrieden in Berlin.

Der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, sagte, es sei ein schwarzer Tag für jeden Polizisten und jede Polizistin in Deutschland. "Besonders gravierend ist, dass nicht nur Berliner Polizisten betroffen sind, sondern auch die Bundespolizisten und die Tausenden anderen Einsatzkräfte, die zum Schutz der rund 5000 Veranstaltungen pro Jahr in die Hauptstadt entsendet werden."

Justizsenator Behrendt sagte in der Plenarsitzung: "Es gibt in dieser Stadt Menschen, für die gehört es zum Alltag, diskriminiert zu werden." Das passiere in der U-Bahn, auf der Straße oder bei der Arbeit. Es könne aber auch sein, dass sie von staatlichen Stellen anders behandelt würden als andere Berliner.

"Wer diskriminiert wird, hat unsere Unterstützung verdient", sagte Behrendt. Und gerade gegenüber dem Staat sollten Menschen vor Diskriminierung geschützt werden. Der Senator erklärte, das Gesetz sehe keine Umkehr der Beweislast vor. "Das ist Quatsch." Er nannte das LADG einen Meilenstein, weil es die Kultur der Wertschätzung von Vielfalt in der Verwaltung fördere.

Bei der Debatte im Abgeordnetenhaus erklärte CDU-Fraktionschef Burkard Dregger das Gesetz für überflüssig: "Jeder, der sich diskriminiert fühlt, kann das vor Gericht geltend machen", sagte er. "Es gibt keine belastbaren Erkenntnisse, dass Landesbedienstete regelmäßig diskriminieren", so der CDU-Fraktionschef. "Ganz Deutschland schüttelt ein weiteres Mal den Kopf. Es ist zum Fremdschämen."

Marc Vallendar von der AfD nannte das LADG ein grünes Ideologieprojekt und ein "Landesbeamtendiskriminierungsgesetz". Mit dessen Hilfe solle die Berliner Beamtenschaft auf Linie gebracht werden. Es sei eine Bestrafung der Beamten dafür, nicht dem linksgrünen Zeitgeist bedingungslos Folge zu leisten.

Susanne Kitschun von der SPD betonte dagegen, Diskriminierung sei keine Randerscheinung. Mehr als die Hälfte der Berlinerinnen und Berliner habe schon Erfahrungen damit gemacht. Das Ziel einer diskriminierungsfreien Verwaltung stärke den Zusammenhalt und die Demokratie. Das Gesetz richte sich außerdem nicht gegen die Beschäftigten in der Verwaltung und auch nicht gegen die Polizisten.

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