Abgeordneten-Immunität:Das Privileg, das eine Last ist

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Dieses Instrument hatte ursprünglich den Zweck, Schutz vor Willkür der Herrschenden zu geben. Inzwischen ist der Effekt oft ein anderer: Vorverurteilung.

Von Robert Roßmann

Abgeordnete haben es nicht einfach. Wer in Deutschland Politik macht, hat einen schlechten Ruf. In den Beliebtheitstabellen rangieren Abgeordnete noch hinter Versicherungsvertretern. Sie gehören für viele zu "denen da oben", die machen könnten, was sie wollten - auch weil sie über dem Recht stünden. Wer sonst genieße schon Immunität? Vor diesem Hintergrund klingt der neueste Vorschlag des Bundestagspräsidenten wie ein Vorstoß gegen die grassierende Politikerverachtung. Norbert Lammert will die Immunität abschaffen. An den Stammtischen wird er dafür Beifall erhalten. Aber ist sein Vorschlag auch vernünftig?

Der einzelne Abgeordnete hat bereits heute wenig von der Immunität. Sie schützt ihn in der Praxis nicht vor Strafverfolgung, das belegen schon die Zahlen. In den vergangenen drei Legislaturperioden - also innerhalb von zwölf Jahren - gab es 37 Immunitätsfälle, nur in einem von ihnen stellte sich der Bundestag gegen die Ermittler. Es gibt keinen Bonus für Abgeordnete, auch nicht für die prominentesten. Das hat der Bundestag mehr als einmal bewiesen.

Dieses Instrument sollte Schutz geben - der Effekt ist ein anderer

Häufig schadet die Immunität den Abgeordneten sogar. Wegen der Beteiligung des Parlaments werden viele Fälle bekannt, von denen ohne sie keiner etwas erfahren hätte. Diese Öffentlichkeit mag noch angehen, wenn es um den Kauf von Kinderpornos oder Crystal Meth geht. Sorgerechtsfälle, Rosenkriegs-Verfahren oder kleinere Steuerdelikte gehen die Öffentlichkeit aber nichts an. Ihr Bekanntwerden kann trotzdem politische Karrieren gefährden.

Die Abgeordneten haben noch ein weiteres Problem: Die Aufhebung der Immunität wird von vielen Bürgern bereits als eine Art Schuldbeweis verstanden - dabei ist sie nur eine Parlamentsroutine. Und so ist das vermeintliche Privileg oft eher eine Last. Die Immunität deshalb ersatzlos abzuschaffen, wäre aber trotzdem falsch.

Zum einen ist die Immunität kein Vorrecht des einzelnen Abgeordneten. Sie soll vielmehr die Arbeitsfähigkeit des gesamten Parlaments sichern. Die Immunität ist ein Schutzrecht vor Übergriffen der Exekutive oder der Judikative - etwa durch Festnahmen vor Abstimmungen. Deshalb kann ein Abgeordneter auch nicht auf seine Immunität verzichten; das kann immer nur das Parlament für ihn. Es geht also nicht um die Vor- und Nachteile für den einzelnen Abgeordneten, sondern um den gesamten Bundestag. Das Immunitätsrecht ist ein demokratischer Schutzschirm. Derzeit mag der tatsächlich nicht nötig sein. Dass das nicht immer so sein muss, hat die deutsche Geschichte bewiesen. Es wäre also leichtfertig, die Immunität aus dem Grundgesetz zu streichen.

Der Bundestag sollte seine Immunitätsregeln aber praktikabler machen. Brandenburg hat bereits einen Weg aufgezeigt. Dort wurde das Prinzip umgekehrt: Abgeordnete sind nicht so lange geschützt, bis das Parlament die Immunität aufhebt. Sondern Strafverfahren sind so lange möglich, bis der Landtag sie untersagt.

© SZ vom 22.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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