Nach drei Monaten erging schließlich ein Urteil: Die Angeklagten Torgler, Dimitrow, Popow und Tanew wurden aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Marinus Van der Lubbe aber wurde wegen Hochverrats in Tateinheit mit aufrührerischer Brandstiftung und versuchter einfacher Brandstiftung zum Tode und zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte verurteilt. Am 10. Januar 1934 wurde der Niederländer mit der Guillotine hingerichtet. Mehr als 75 Jahre später, im Dezember 2007, hob die Bundesanwaltschaft das vollstreckte Urteil nachträglich auf.
Bis heute ist nicht geklärt, wer den Brand tatsächlich gelegt hat. Dass das Feuer wirklich das Fanal eines kommunistischen Aufstands gewesen sei, wird heute nahezu ausgeschlossen. Damit bleiben zwei Theorien, die in der Geschichtsforschung noch immer diskutiert werden: Die Nationalsozialisten zündeten den Reichstag, den sie stets als Quatschbude" bezeichnet hatten, wirklich selbst an - oder Lubbe war ein Einzeltäter.