Die achtziger Jahre stehen auch für einen Vertrauensverlust der Politik in der Bevölkerung, der vor allem durch die Affäre um den Flick-Konzern ausgelöst wurde.
Steuerfahnder waren bereits Anfang der achtziger Jahre in Unterlagen des Flick-Generalbuchhalters Rudolf Diehl auf Zahlungen des Unternehmens an Politiker aller im Bundestag vetretenen Parteien gestoßen. Zu den Empfängern zählen auch die zwei früheren FDP-Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff und Hans Friderichs, die unter Bestechungsverdacht geraten.
In der Folge werden Lambsdorff, Friderichs und der Flick-Manager Eberhard von Brauchitsch vor dem Landgericht Bonn angeklagt und 1987 wegen Rechtsverstößen verurteilt.
Die Urteile ergehen allerdings lediglich wegen Steuerhinterziehung, beziehungsweise Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Eine Beeinflussung politischer Entscheidungen durch die Geldzahlungen läßt sich nicht nachweisen.
Von Brauchitsch erhält eine Bewährungs-, Lambsdorff und Friderichs Geldstrafen.
Foto: Zeichnung aus dem Gerichtssaal des Landgerichts Bonn während der Verhandlung am 29. August 1985 zum Flick-Parteispendenskandal. Sie zeigt die Angeklagten Hans Friedrichs (2.v.li.), Eberhard von Brauchitsch (3.v.li.) und Otto Graf Lambsdorff (2.v..re.), AP