60 Jahre BRD:Das scharfe Schwert einer wehrhaften Demokratie

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Vor mehr als 50 Jahren wurden zwei verfassungsfeindliche Parteien verboten - heute wird dieses Vorgehen kritischer gesehen.

Robert Probst

Die Abgeordneten des Parlamentarischen Rates wollten ihre Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik ziehen. Und so dachten sie bei ihrer Arbeit 1948/49 an die Zeit, in der Großparteien von links (KPD) und rechts (NSDAP) sich in Parlamente wählen ließen, um dann dort mit scheinlegalen Mitteln an der Abschaffung der Demokratie zu wirken. Was ja auch gelang. Lernen von Weimar hieß, eine "wehrhafte Demokratie" zu schaffen. Wer sich gegen Staatsfeinde zur Wehr setzen will, der braucht Waffen.

60 Jahre BRD: Das Grundgesetz
:Staatsakt zwischen ausgestopftem Getier

Vier Jahre nach der bedingungslosen Kapitulation ist es soweit: Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz verabschiedet - und die Republik übt sich in Demokratie.

Birgit Kruse

Das schärfste Schwert bildet das Parteienverbot gegen all jene, die einen Umsturz planen oder aktiv vorantreiben. Es wurde ins Grundgesetz geschrieben - ein Instrument, das bereits zweimal erfolgreich angewendet wurde und seit einigen Jahren auch wieder für Debatten sorgt. Allerdings haben sich die Betrachtungsweisen stark verändert.

Das verhängnisvolle Agitieren von Nazis und Kommunisten vor 1933 sowie die Diktatur des NS-Staates noch in bester Erinnerung und vor dem Hintergrund des Kalten Krieges forderte die Bundesregierung 1951 das Verbot von gleich zwei Parteien - nicht zuletzt aus Proporzgründen. Beide Anträge waren erfolgreich, 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei (SRP) als verfassungswidrig eingestuft, vier Jahre später dann die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD).

In der SRP sammelten sich nur vier Jahre nach der Kapitulation zahlreiche Alt-Nazis und Rechtsextreme, sie setzte auf ein "sozialistisches und nationales Programm zur Überwindung der deutschen Not" und fiel durch radikale Parolen ("Wer von Bonn frisst, stirbt daran") und antisemitische Hetze auf. Als die SRP 1951 mit einem spektakulären Erfolg von elf Prozent in Niedersachsens Landtag einzog, schrillten in der Politik die Alarmglocken.

Den Karlsruher Richtern genügte das wenige Beweismaterial, das Bonn vorlegte, am 23. Oktober 1952 wurde die SRP als NSDAP-Nachfolgeorganisation verboten - der Erfolg war ein spürbarer Rückgang des parteipolitischen Rechtsradikalismus.

Doch schon im Fall der KPD haben sich die Verfassungsrichter viel schwerer getan, bis hin zum Ansinnen, die Bundesregierung möge ihren Antrag doch zurückziehen. Doch Konrad Adenauer bestand darauf, der KPD, die im ersten Bundestag mit 15 Abgeordneten vertreten, aber bereits 1953 auf marginale 2,2 Prozent zurückgefallen war, den Garaus zu machen.

Die Propaganda von der "Diktatur des Proletariats" machte den Politikern vor dem Hintergrund des Ost-West-Konflikts Angst. Die anti-sowjetische Propaganda steigerte noch die Kommunistenfurcht in Westdeutschland. Nach langem Zögern entsprach Karlsruhe am 17. August 1956 dem Wunsch der Regierung und monierte den Weg der moskauhörigen KPD zum "aggressiv-kämpferischen Umsturz", doch der Gerichtspräsident betonte: "Die Bundesregierung trägt allein die Verantwortung für dieses Verfahren."

Doch diese war gut vorbereitet, Funktionäre wurden verhaftet, das Parteivermögen eingezogen, es gab Tausende Anklagen wegen kommunistischer Umtriebe. Man hielt das für ein Zeichen wehrhafter Demokratie. Eine wirkliche Gefahr, so urteilen Historiker, ist wohl nie von der KPD ausgegangen.

Zwölf Jahre nach dem Verbot der SRP formierte sich die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) - auch sie hätte mancher am liebsten gleich wieder verboten. 1968 hatte Innenminister Ernst Benda (CDU) angeregt, die damals in sieben Landtagen vertretene Partei von Karlsruhe auf ihre Verfassungstreue hin zu überprüfen - übrigens gemeinsam mit der KPD-Nachfolgepartei DKP. Doch die Bundesregierung lehnte ab. Die Vorgehensweise war erfolgreich, 1969 misslang der NPD der Sprung in den Bundestag knapp. Kanzler Willy Brandt (SPD) sprach dann davon, es sei richtig gewesen, die Neonazis gleichsam "mit dem Stimmzettel hinzurichten".

Erst im Januar 2001 wagte die Politik wieder, nach dem scharfen Schwert zu greifen. Auf Initiative von Innenminister Otto Schily (SPD) beantragten Regierung, Bundestag und Bundesrat, die NPD doch verbieten zu lassen. Anlass waren mehrere Anschläge und Attentate mit rechtsextremem Hintergrund. Doch das Verfahren geriet zur Farce - als sich herausstellte, dass offenbar V-Leute des Verfassungsschutzes in den Führungsgremien der NPD Einfluss auf deren Politik genommen hatten. Das Verfahren wurde eingestellt - die Frage, ob die NPD verfassungsfeindlich ist, hat Karlsruhe nicht geprüft.

Doch die Debatte kocht immer wieder hoch, wenn die NPD in einem Landesparlament einen Skandal auslöst, wenn brutale Überfälle mit fremdenfeindlichem Hintergrund geschehen oder zuletzt, als der Passauer Polizeidirektor Alois Mannichl bei einer Messerattacke verletzt wurde, die er einem rechtsradikalen Täter zuordnete.

Rechtsexperten gehen davon aus, dass die beiden Verbote in den 50er Jahren heutzutage nicht mehr gelingen würden, zu Recht seien die juristischen Hürden in einer inzwischen gefestigten Demokratie deutlich höher als damals. Niemand fragte damals beispielsweise, ob nicht auch die extremen Parteien von Verfassungsschützern unterwandert gewesen sein könnten. Immerhin sind sich alle demokratischen Kräfte weitgehend einig, dass ein Verbot kein absolut sicheres Abwehrmittel gegen antidemokratische Parteien ist. Aber der Streit über das NPD-Verbot wird trotzdem weitergehen.

© SZ vom 21.03.2009 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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