Öffentlicher Nahverkehr:49-Euro-Ticket in Gefahr?

Verkehr: Straßenbahnen und Autoverkehr

Auto oder Tram? Um die Klimaziele zu erreichen, müssen deutlich mehr Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren.

(Foto: Jochen Tack/Imago)

Der Bund will den Ländern mehr Geld für den ÖPNV überweisen. Keine gute Idee, kritisiert der Bundesrechnungshof. Das liefert Zündstoff für die Verhandlungen über das Deutschlandticket.

Von Tim Frehler

Vor dem Treffen zwischen Kanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Länder bringt ein bislang unveröffentlichter Bericht des Bundesrechnungshofes Zündstoff in die Debatte um das 49-Euro-Ticket. Noch immer ist ungeklärt, wie das Ticket genau umgesetzt werden soll. Bund und Länder hatten sich im November geeinigt, die Kosten von drei Milliarden Euro zu teilen. Streit gibt es jetzt um die Frage, wer zahlt, wenn es am Ende teurer wird.

In dem Gutachten, das der Süddeutschen Zeitung vorliegt, warnen die Prüfer den Bund davor, weiteres Geld an die Länder zu überweisen. Ihnen geht es vor allem um die sogenannten Regionalisierungsmittel, mit denen der Bund die Länder bei der Finanzierung des ÖPNV unterstützt.

Denn eigentlich sind die Länder für den ÖPNV zuständig. Vor allem durch die Regionalisierungsmittel greift der Bund ihnen bei der Finanzierung unter die Arme. 2022 will der Bund diese Mittel um eine Milliarde auf 10,4 Milliarden Euro erhöhen. Von 2023 an sollen sie jährlich um drei Prozent, statt der bislang vereinbarten 1,8 Prozent, steigen. Bis zum Jahr 2031 sollen die Länder damit mehr als 17 Milliarden Euro vom Bund erhalten. Die Einigung war ein wesentlicher Bestandteil der Verhandlungen Anfang November zwischen Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten, um das 49-Euro-Ticket auf den Weg zu bringen.

Die Finanzierung des ÖPNV gilt als undurchsichtig

Der Bund will damit einerseits sicherstellen, dass die Länder den ÖPNV trotz der gestiegenen Kosten finanzieren können. Gleichzeitig sollen sie den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs vorantreiben. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz vor einer Woche bereits in erster Lesung beraten.

Deutliche Kritik an den Plänen kommt jetzt vom Bundesrechnungshof. Es sei nicht klar, "welche Verkehrsleistungen in den kommenden Jahren zusätzlich angeboten werden sollen und welche Ausbaumaßnahmen an der Infrastruktur erforderlich sein werden", schreiben die Prüfer. Daher sollte der Bund auch noch keine Gelder zur Verfügung stellen.

Im Koalitionsvertrag hatten sich SPD, Grüne und FDP darauf geeinigt, den ÖPNV attraktiver zu gestalten. Ein Ausbau- und Modernisierungspakt sollte die Details regeln. Die Arbeitsgruppen zwischen Bund und Ländern hätten bislang zwar ein Leitbild für die Zukunft des ÖPNV entworfen, schreibt der Bundesrechnungshof. Die Finanzierung sei aber noch ungeklärt. Die entsprechende Arbeitsgruppe will ihren Bericht erst im Frühjahr 2023 vorlegen.

Die Finanzierung des ÖPNV gilt als besonders undurchsichtig. Es gibt so viele Zahlungen, Fördertöpfe und Vergünstigungen, dass es schwerfällt, den Überblick zu behalten: "Der Bund weiß derzeit nicht, mit wie viel Mitteln er den ÖPNV insgesamt finanziert", schrieb der Bundesrechnungshof schon im Februar 2022.

Die Prüfer vertreten die Ansicht: Die Verhandlungen über den Ausbau- und Modernisierungspakt seien eine Chance für den Bund, Reformen bei der Finanzierung des ÖPNV durchzusetzen - im Tausch gegen höhere Regionalisierungsmittel für die Länder.

Um des Klimas willen müssten noch viel mehr Menschen Bus und Bahn fahren

Würde der Bund die Gelder nun ohne Gegenleistung erhöhen, schwäche er seine Verhandlungsposition. Ohne Not, finden die Prüfer. Denn auch zeitlich bestünde kein Anlass, vorschnell zu handeln. Laut eines im Oktober veröffentlichten Berichtes der Verkehrsministerkonferenz verfügen die Länder 2022 insgesamt noch über Restbestände bei den Regionalisierungsmitteln von mehr als vier Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof geht davon aus, dass die Länder überhaupt nicht in der Lage sein werden, dass zusätzliche Geld noch in diesem Jahr auszugeben.

Daher kommen die Prüfer zu dem Schluss: "Die Änderung des Regionalisierungsgesetzes sollte in der vorgelegten Fassung nicht verabschiedet werden." Ohne das Gesetz stünde aber auch die Finanzierung des Deutschlandtickets massiv in Frage.

Dabei müssen in den kommenden Jahren deutlich mehr Menschen mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren, um die Klimaziele zu erreichen. Das Umweltbundesamt rechnet mit zusätzlich elf bis 15 Milliarden Euro pro Jahr, um die Qualität des ÖPNV zu steigern. Wenn sich Bund und Länder aber bereits über viel kleinere Beträge streiten, wie soll das in Zukunft gelingen? Und ist mehr Geld allein die Lösung?

Der Verkehrsexperte Stefan Weigele sieht einerseits Länder und Kommunen in der Pflicht, den ÖPNV besser zu finanzieren. "Das geht nur, wenn man sich neue Einnahmequellen erschließt und Ausgaben anders priorisiert", sagt Weigele. Eine potenzielle Quelle sieht er beim Parken. Die Stadt Wien könnte Vorbild sein. Einer Studie von Weigeles Beratungsunternehmen Civity zufolge hat Wien 2019 mit Gebühren, Strafen und Anwohnerparken 63 Euro pro Einwohner verdient, München hingegen nur 20, Hamburg gar nur sieben Euro. Hier sieht Weigele Verbesserungspotenzial, wenn Länder und Kommunen zusammenarbeiteten. Auch Kosten ließen sich mit einfachen Mitteln reduzieren. Beispiel Busspuren: Wenn Busse nicht im Stau stehen, braucht es für den gleichen Takt weniger Fahrzeuge.

Das Vorhaben Verkehrswende sei allerdings viel zu groß, als dass sich der Bund komplett heraushalten könne. Er sollte aber besser darauf achten, wo sein Geld hinfließt, fordert der Experte. "Der Bund könnte die Regionalisierungsmittel an Standards koppeln", sagt Weigele. So könnte Berlin in der Verkehrspolitik Leitplanken vorgeben und sie auf Land und Kommunen herunterbrechen. "Das fehlt", kritisiert Weigele. Stattdessen werde viel Geld wenig zielgerichtet ausgegeben. "Es gibt für alles Mögliche ein Förderprogramm", sagt er. In den Verhandlungen um das 49-Euro-Ticket sieht Weigele jedoch eine Chance, die Beziehungen zwischen den föderalen Ebenen neu zu ordnen. Fraglich ist, ob Bund und Länder sie nutzen.

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