Wahlrecht:Druck unter der Reichstagskuppel

Lesezeit: 4 min

Die Normgröße des Bundestags liegt bei 598 Abgeordneten, derzeit sind es aber 709. Und bald könnten es sogar mehr als 800 sein. (Foto: Florian Gaertner/photothek.net/imago)
  • Der Bundestag ist so groß wie nie - und er könnte noch größer werden.
  • Das würde auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährden.
  • SPD, Grüne, FDP und Linke erwägen deshalb, die Zahl der Direktmandate zu verringern.
  • CDU und CSU lehnen das ab - sie haben bei der vergangenen Wahl mehr als drei Viertel aller Direktmandate errungen.

Von Robert Roßmann, Berlin

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat in seinem langen politischen Leben schon viele große Aufgaben erledigen müssen, den Christdemokraten schreckt so schnell nichts mehr. Doch diese Aufgabe ist sogar für Schäuble nur schwer zu lösen. Der Bundestag ist so groß wie noch nie. Alle Fraktionen sind sich einig, dass er kleiner werden muss. Aber seit Jahren schaffen sie es nicht, sich auf einen Kompromiss zu verständigen. Schäuble hat im vergangenen Jahr versprochen, das zu ändern. Der Bundestag habe jetzt "einen neuen Präsidenten, der ein Scheitern nicht zulassen will", sagte er damals. Denn eines sei klar: "Der Bundestag kann nicht erklären, er könne leider das Wahlrecht nicht ändern, weil man halt keine Lösung finde." Das werde "die Öffentlichkeit auf Dauer nicht akzeptieren".

Unter dem Vorsitz Schäubles - und unter Ausschluss der Öffentlichkeit - berät seitdem eine "Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform". Am kommenden Donnerstag trifft sich die Gruppe zum nächsten Mal. Inzwischen haben sich zumindest erste Allianzen gebildet. SPD, Grüne, FDP und Linke favorisieren beispielsweise eine Verringerung der Zahl der Direktmandate. Derzeit werden mehrere Modelle im Bundesinnenministerium durchgerechnet. Am Donnerstag wollen sich die Abgeordneten dann über die Ergebnisse beugen.

Um was geht es? Die Normgröße des Parlaments liegt bei 598 Abgeordneten, derzeit sind es aber 709. Und es sind Wahlausgänge denkbar, bei denen die Zahl auf mehr als 800 steigt. Das würde nicht nur teuer - die Abgeordneten beziehen Diäten, haben Anspruch auf Mitarbeiter und Räume. Es würde auch die Arbeitsfähigkeit des Parlaments gefährden. Doch es ist nicht so einfach, den Bundestag wieder zu verkleinern.

SPD, Grüne, FDP und Linke wollen Zahl der Wahlkreise verringern

Ausgangspunkt des Problems sind die Überhangmandate. Diese entstehen immer dann, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Besonders deutlich hat sich dieser Effekt 2009 in Baden-Württemberg gezeigt: Die CDU erreichte damals in dem Bundesland 34,4 Prozent der Zweitstimmen. Damit hätte sie eigentlich nur Anspruch auf 27 Bundestagsabgeordnete gehabt. Die Partei gewann in dem Land aber 37 der 38 Wahlkreise. Den 37 Siegern konnte man den Einzug in den Bundestag nicht verwehren. Deshalb durfte die baden-württembergische CDU zehn Abgeordnete mehr nach Berlin entsenden, als ihr eigentlich zugestanden hätten. Bundesweit gab es 2009 sogar 24 derartige Überhangmandate - alle gingen an die Union. Unter anderem wegen dieser verzerrenden Wirkung der Überhangmandate auf die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag erklärte das Verfassungsgericht 2012 das geltende Wahlrecht für verfassungswidrig.

Die Richter entschieden, dass künftig nur noch maximal 15 Überhangmandate ohne einen Ausgleich zugunsten der anderen Fraktionen zulässig sind. Das Verfassungsgericht zeigte aber keinen Weg auf, wie man die neue Regel in die Praxis umsetzen kann. Nach welchen Kriterien hätte man etwa bei der Bundestagswahl 2009 entscheiden sollen, welche 15 der 24 Überhangmandate ohne Ausgleich bleiben - und für welche neun Mandate es Kompensationssitze für die anderen Fraktionen gibt? Bei der nötigen Neuregelung des Wahlrechts vor der Wahl 2013 verständigte sich der Bundestag dann darauf, dass alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Seitdem besteht die Gefahr, dass das Parlament aus erheblich mehr als den eigentlich vorgesehenen 598 Abgeordneten besteht.

Um die Gefahr zu verringern, wollen SPD, Grüne, FDP und Linke jetzt das Verhältnis zwischen Listen- und Direktmandaten ändern. Wenn der Anteil der Direktmandate sinkt, verringert sich auch die Wahrscheinlichkeit von Überhangmandaten. Wenn es zum Beispiel 2009 in Baden-Württemberg nicht 38, sondern lediglich 30 Wahlkreise gegeben hätte, hätte die CDU naturgemäß höchstens 30 Direktmandate gewinnen können - und damit nur höchstens drei statt der zehn Überhangmandate erringen können.

Das Bundesinnenministerium soll deshalb berechnen, was eine Verringerung der Zahl der Wahlkreise von derzeit 299 auf 250 bringt. Da die Unionsparteien die Zahl der Wahlkreise am liebsten gar nicht verändern würden, wird auch ermittelt, was eine kleinere Reduktion auf 270 Wahlkreise brächte, wenn dafür gleichzeitig die Normgröße des Parlaments auf 630 oder 640 Abgeordnete erhöht würde.

Die Union wirft den anderen Parteien vor, Direktmandate nicht gebührend zu achten

Die Union lehnt solche Modelle bisher jedoch ab. Der Grund dafür ist naheliegend: CDU und CSU haben bei der vergangenen Bundestagswahl mehr als drei Viertel aller Direktmandate errungen, nur ein kleiner Teil der Unionsabgeordneten ist über Listen in den Bundestag gekommen. "Die anderen Parteien unterschätzen den Wert von Direktmandaten", klagt Michael Frieser, der die CSU in Schäubles Arbeitsgruppe vertritt. Der Abgeordnete verweist aber auch darauf, dass einige Wahlkreise schon jetzt ein gewaltiges Ausmaß hätten - und nach einer Verringerung der Zahl der Direktmandate noch größer würden. Der Wahlkreis des CDU-Abgeordneten Eckhardt Rehberg etwa umfasst bereits jetzt gut 6000 Quadratkilometer - und ist damit mehr als doppelt so groß wie das Saarland. "Rehberg bräuchte dann ein Wohnmobil, um seine Arbeit als Abgeordneter noch erledigen zu können", sagt Frieser. Außerdem hätte eine deutliche Verringerung der Zahl der Direktmandate zur Folge, "dass alle Wahlkreise neu geschnitten werden müssen", das würde "zu gewaltigen Verwerfungen und einer Vielzahl langwieriger Einsprüche führen".

Aber was will dann die Union? In der CDU wird immer noch auf einen Vorstoß des früheren Bundestagspräsidenten Norbert Lammert (CDU) verwiesen. Lammert hatte vorgeschlagen, eine Höchstzahl an Abgeordneten festzulegen. Diese "Kappungsgrenze" könnte seiner Ansicht nach bei etwa 630 liegen. Anfallende Überhangmandate sollten komplett erhalten bleiben. Ausgleichssitze für diese Überhangmandate an andere Fraktionen sollte es Lammert zufolge zwar weiterhin geben, aber nur so lange, bis die festgelegte Kappungsgrenze erreicht ist. Dieses Modell würde jedoch die Union bevorzugen, die anderen Fraktionen lehnen es deshalb ab.

Frieser hat ein eigenes Modell vorgeschlagen. Er will das bereits jetzt komplizierte mehrstufige Berechnungsverfahren bei der Sitzzuteilung an die Parteien an einer Stelle ändern. Grob gesagt sollen an dieser Stelle nicht mehr nur die Zweitstimmen berücksichtigt werden, sondern auch die Erststimmen. Dieser Trick würde den Bundestag aber nicht im erwünschten Maß verkleinern - und er würde die Union leicht bevorzugen. Deshalb lehnen ihn die anderen Fraktionen ab. Und so glaubt Frieser, dass es "am Ende ein Kombinationsmodell geben muss", das Vorschläge aller Seiten berücksichtige.

© SZ vom 09.03.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Wahlrechtsreform
:Der Bundestag muss endlich das Wahlrecht ändern

Im Parlament könnten bald mehr als 800 Abgeordnete sitzen. Wenn die Fraktionen keine schmerzhafte Einigung in eigener Sache aushandeln, profitiert am Ende die AfD.

Kommentar von Stefan Braun

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: