Vorratsdatenspeicherung:Datensammeln: Das Prinzip Heuhaufen ist Geschichte

Europawahl - Vorratsdatenspeicherung

Der Europäische Gerichtshof urteilte über die Vorratsdatenspeicherung.

(Foto: dpa)

Während Ermittler in ganz Europa überlegen, wie sie den Terror am effektivsten bekämpfen, wird mit der Vorratsdatenspeicherung ihr Paradeinstrument gestutzt. Ein falsches Signal in schwieriger Zeit?

Kommentar von Wolfgang Janisch

Für dieses Urteil hätte es wohl keinen komplizierteren Zeitpunkt geben können. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt die Vorratsdatenspeicherung, wie sie europaweit üblich geworden ist, für rechtswidrig - zwei Tage nach dem Anschlag von Berlin, der wahrscheinlich die Diskussion über Ermittlungsbefugnisse wieder anheizen wird. Während die Fahnder in ganz Europa überlegen, wie sie dem Terror am effektivsten zu Leibe rücken, wird ihr angebliches Paradeinstrument gestutzt. Ein falsches Signal in schwieriger Zeit?

Das Prinzip Heuhaufen ist Geschichte

Es ist ein spektakuläres Urteil, mit dem sich der EuGH ein weiteres Mal als oberster Datenschützer Europas zu Wort gemeldet hat. Der Grundsatz, für den die Gegner der Massenspeicherung seit Jahren streiten, ist mit einem Mal von der EU-Grundrechtecharta geschützt. Die Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, mit deren Hilfe sich präzise Persönlichkeitsprofile zeichnen lassen, dürfen nicht länger "anlasslos" gespeichert werden. Es muss ein Ende haben mit der allumfassenden Sammelei sehr persönlicher Daten gänzlich unverdächtiger Bürger. Das oberste EU-Gericht hat einen Prinzipienwechsel vollzogen. Das Prinzip Heuhaufen ist Geschichte.

Damit hat der EuGH die Ermittler aber keineswegs blind oder taub gemacht. Erstens bleiben "gezielte" Datensammlungen erlaubt. Es dürfen Datenpools verdächtiger Personen angelegt werden, und es darf gespeichert werden, wo es um konkrete Kriminalitätsschwerpunkte geht. Manches spricht dafür, dass der EuGH den Staaten hier durchaus einen großen Spielraum einräumt. Zweitens ist auch in diesem Verfahren deutlich geworden, dass die angebliche Unverzichtbarkeit der Datenspeicherung wohl eher Mythos als Wirklichkeit ist: Halb Europa war in dem Verfahren vertreten - und doch konnten die Länder den Gerichtshof nicht von der Effizienz der Speicherei überzeugen. Valide, übergreifende Studien sucht man vergebens.

Ein weitsichtiges Urteil für die Rechtsstaatlichkeit in Europa

Das Urteil hat aber zugleich einen Subtext, der sich nicht in den 35 Seiten niederschlägt. Der EuGH ist ein Gericht für ganz Europa; ginge es allein um Schweden, Großbritannien oder Deutschland, würde er ein Instrument zur Massenspeicherung vielleicht gelassener betrachten. So aber müssen die EU-Richter im Blick haben, dass sich in einigen Staaten Osteuropas derzeit eine rapide Erosion des Rechtsstaats vollzieht. In den Händen von Autokraten kann ein riesiger Datenpool, der anderswo wirklich nur zur Verfolgung schwerer Kriminalität genutzt wird, leicht als Infrastruktur einer Massenüberwachung missbraucht werden.

Die Europarichter haben also nicht nur Klarheit in den ewigen Vorratsdatenstreit gebracht. Sie haben zugleich ein weitsichtiges Urteil für die Rechtsstaatlichkeit in Europa gefällt. Das sollten sich übrigens auch einige Vorzeige-Rechtsstaaten zu Herzen nehmen. Das Verfahren hat nämlich gezeigt, dass vielfach das geschieht, wovor Kritiker immer gewarnt haben: Beim Datensammeln herrscht eine Tendenz zur Maßlosigkeit.

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