Bericht:Innenministerium will Verfassungsschutz auf Whatsapp mitlesen lassen

Verfassungsschutz Überwachung Innenministerium

Die Zentrale des Bundesamts für Verfassungsschutz in Köln.

(Foto: Oliver Berg/dpa)
  • Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll in Zukunft auch bei Messengerdiensten wie Whatsapp oder Telegram leichter überwachen können.
  • Das Innenministerium will einem ARD-Bericht zufolge die Befugnisse für Überwachung erweitern, unter anderem soll die bisherige Altersgrenze von bisher 14 Jahren ersatzlos gestrichen werden.
  • Vor allem in diesem Punkt trifft der Entwurf bei der SPD auf Ablehnung.

Der Verfassungsschutz soll in Zukunft leichter bei Chats auf Messengerdiensten wie Whatsapp und Telegram mitlesen können. Einem Bericht der "Tagesschau" zufolge plant das Innenministerium, die Überwachung per Gesetz zu erleichtern. In dem Entwurf ist von einer Änderung des Verfassungsschutzgesetzes die Rede, die dem Inlandsgeheimdienst erweiterte Eingriffsmöglichkeiten gestatten. Nicht mehr nur das Bundeskriminalamt, sondern auch der Verfassungsschutz soll dann per Trojaner-Software überwachen können, was auf einem Smartphone geschieht (so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung).

Auch der Bundesnachrichtendienst (BND) soll bei der Auslandsüberwachung neue Befugnisse erhalten. Beide Geheimdienste sollen sich die Erlaubnis für Überwachungen bei der G10-Kommission des Bundestages holen müssen. Sie ist für die Kontrolle der Überwachung von Kommunikation zuständig.

Neben diesen technischen und organisatorischen Änderungen ist ein zentraler Punkt des Gesetzentwurfs, dass die bisherige Altersgrenze für Überwachte von 14 Jahren für den Verfassungsschutz gestrichen werden soll. Als Begründung wird der Fall eines Zwölfjährigen angegeben, der 2016 auf dem Ludwigshafener Weihnachtsmarkt einen Selbstmordanschlag verüben wollte. Auch weist das Innenministerium auf Kinder deutscher Dschihadisten hin, die möglicherweise indoktriniert nach Deutschland zurückkehren werden oder schon wieder hier sind.

Um dies möglich zu machen, sollen Verfassungsschutz- und BND-Gesetz in weiten Teilen neu gefasst und präzisiert werden. Dem "Tagesschau"-Bericht zufolge sollen beide Gesetze entkoppelt werden. So sollen bei der Quellenanwerbung für den BND in Krisenregionen andere Voraussetzungen herrschen als für den Verfassungsschutz. Beispielsweise würde das Mindestalter für BND-Quellen auf 16 Jahre angesetzt und nicht auf 18.

Derzeit befindet sich der Gesetzentwurf in der Ressortabstimmung der Bundesregierung. Dass die SPD dem Streichen der Altersgrenze zustimmt, ist der ARD zufolge unwahrscheinlich. Da die Novelle des Verfassungsschutzgesetzes auch nicht im Koalitionsvertrag vereinbart ist, sei es auch möglich, dass der Entwurf komplett gestrichen werde. Das Innenministerium will die Befugnisse des Verfassungsschutzes seit Längerem ausweiten.

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