Verdacht auf Scheinselbständigkeit:Bundestag soll 1,45 Millionen Euro nachzahlen

Bundestag

Die Deutsche Rentenversicherung verlangt vom Deutschen Bundestag, nachträglich 1,45 Millionen Euro an Sozialabgaben für 43 Besucherführer zu bezahlen.

(Foto: dpa)

Weil Besucherführer im Bundestag nicht angestellt waren, soll die Parlamentsverwaltung 1,45 Millionen Euro Sozialabgaben nachzahlen. Manche Abgeordnete fürchten um das Ansehen des Parlaments.

Von Thomas Öchsner, Berlin

In Berlin gibt es ein paar Sehenswürdigkeiten, die sich Touristen normalerweise nicht entgehen lassen. Dazu gehört zum Beispiel der Fernsehturm auf dem Alexanderplatz, das Brandenburger Tor oder der Deutsche Bundestag. Drei Millionen Menschen finden Jahr für Jahr den Weg ins Reichstagsgebäude, um einmal von der Kuppel auf die Hauptstadt blicken zu können, Abgeordnete bei Reden zu hören oder sich darüber aufklären zu lassen, wie das Parlament eigentlich funktioniert.

Im Bundestag gibt es dafür die Besucherführer. Das sind Akademiker, die Vorträge halten und über Kunst, Architektur und Geschichte des Reichstagsgebäudes informieren. Diese Aufklärer in Sachen Demokratie sind allerdings nicht fest angestellt. Sie sind als freiberufliche Honorarkräfte tätig. Viele Jahre hat die Verwaltung des Bundestags dadurch Sozialabgaben gespart. Nun bekommt sie deshalb jede Menge Ärger.

Es geht dabei um die Frage, ob das Parlament gegen seine eigenen Gesetze verstoßen hat, die Besucherführer als "Scheinselbständige" beschäftigt und ihnen damit jahrelang Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten zu haben. Juristisch ist dies alles andere als ein Kavaliersdelikt. Im Strafgesetzbuch sind dafür Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Rentenversicherung fordert von Bundestag Sozialabgaben

Für die Deutsche Rentenversicherung (DRV), deren Betriebsprüfer alle Unternehmen kontrollieren, ist der Fall nun nach einer jahrelangen Prüfung klar: Die Besucherführer sind versicherungspflichtig, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sind zu zahlen. So steht es in den Bescheiden, die die DRV Mitte September herausgeschickt hat.

In 43 Fällen fordert die Rentenversicherung deshalb vom Bundestag als verantwortlichem Arbeitgeber nachträglich Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 1,45 Millionen Euro. Dies hat ein Sprecher des Parlaments auf Anfrage der Süddeutschen Zeitung eingeräumt. Dabei geht es zunächst nur um Tätigkeiten von 2006 bis zum 30. September 2010. "Weitere Zeiträume wurden nicht geprüft", teilte er mit.

Selbständig ist jemand, der über seine Arbeitszeit in seiner eigenen Betriebsstätte selbst bestimmen kann und ein unternehmerisches Risiko trägt. Wer dagegen in einem Unternehmen arbeitet, von Vorgesetzten Weisungen erhält und nicht selbst darüber verfügen kann, was, wo und wie lange er arbeitet, gilt als Arbeitnehmer. Wer für solche Mitarbeiter keine Sozialbeiträge abführt, beschäftigt Scheinselbständige. Und genau dies wirft die Rentenversicherung dem Bundestag auch in vielen anderen Fällen vor.

Präzidenzfall vor dem Sozialgericht in Berlin

Bereits im Mai 2012 hatte die DRV die Parlamentsverwaltung verdonnert, etwa 730 000 Euro an Sozialabgaben für die mobilen Öffentlichkeitsarbeiter nachzuzahlen, also für Mitarbeiter, die etwa auf Messen oder Wanderausstellungen das Verfassungsorgan dem Volk näherbringen.

Anfang 2014 entschied das Sozialgericht Berlin aber in einem Präzedenzfall: Ein solche Honorarkraft sei kein abhängig Beschäftigter, weil dieser zum Beispiel über kein eigenes Büro verfüge und das Risiko, vor einem Einsatz zu erkranken, selbst zu tragen habe. Sowohl der Mitarbeiter also auch die Rentenversicherung gingen gegen dieses Urteil in Berufung. Nun muss das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Bei den Besucherführern will wiederum der Bundestag Widerspruch einlegen, weil man bei allen Beschäftigungsverhältnissen "Recht und Gesetz" beachte.

Besucherbetreuer als studentische Aushilfskräfte angestellt

Bei anderen Honorarkräften hatte der Bundestag nachgegeben. Die sogenannten Besucherbetreuer, die zum Beispiel Gäste zu ihren Plätzen führen, sind mittlerweile als studentische Aushilfskräfte angestellt. Für diese Gruppe hatte die Rentenversicherung 253 000 Euro an Sozialabgaben nachträglich verlangt. Somit belaufen sich die Forderungen der DRV mittlerweile auf insgesamt 2,44 Millionen Euro.

Manche Abgeordnete fürchten deshalb längst um das Ansehen des Parlaments: Der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele schrieb schon 2011 an Bundestagspräsident Norbert Lammert: "Gerade der Deutsche Bundestag darf nicht zur weiteren Ausbreitung prekärer Beschäftigungsverhältnisse beitragen und sollte Kosteneinsparungen nicht dadurch realisieren, dass Beitragszahlungen an die Sozialkassen durch die Beschäftigung von Scheinselbständigen umgangen werden."

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