Urteil zur Online-Durchsuchung:Große Koalition rechnet mit einem Ja, aber

Heute entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen. Die Experten der großen Koalition erwarten kein grundsätzliches Nein, stellen sich aber darauf ein, nachbessern zu müssen.

Union und SPD wollen zügig eine gesetzliche Grundlage für Online-Durchsuchungen schaffen, falls das Bundesverfassungsgericht die Maßnahme am Mittwoch für rechtens erklärt. "Ich erwarte kein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe zur Online-Durchsuchung, sondern ein Ja mit strengen Hinweisen an den Gesetzgeber", sagte Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Er gehe davon aus, dass die große Koalition auf Grundlage dieses Urteils zügig zu einer gesetzlichen Regelung komme: "Wenn die SPD mitzieht, sollte es gelingen, die neuen Anti-Terror-Befugnisse des Bundeskriminalamtes inklusive der Online-Durchsuchung noch vor der Sommerpause im Bundestag zu verabschieden."

SPD-Innenexperte Sebastian Edathy sagte der Zeitung: "Ich wäre überrascht, wenn das Verfassungsgericht Online-Durchsuchungen für prinzipiell unvereinbar mit dem Grundgesetz erklären würde." Bei einer entsprechenden Entscheidung der Karlsruher Richter werde sich die SPD "mit der Union relativ zügig - das heißt innerhalb der ersten Jahreshälfte - inhaltlich einigen können."

Schneller gehe es kaum, weil neben den rechtlichen auch noch eine Reihe technischer Probleme von Online-Durchsuchungen ausgeräumt werden müssten.

An diesem Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht über heimliche Online-Durchsuchungen, die Nordrhein-Westfalen seinem Verfassungsschutz als erstes Bundesland mit einem Gesetz ausdrücklich erlaubt hat. Von dem Richterspruch über das Landesgesetz werden in Berlin wichtige Hinweise für eine geplante Regelung dazu auf Bundesebene erwartet.

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