Traumatisierte Flüchtlinge:Asylbehörde weist Kritik zurück

Psychologen werfen dem Amt vor, Anträge nicht kompetent zu prüfen, selbst bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Das Bundesamt für Asyl und Flüchtlinge (Bamf) wehrt sich gegen den Vorwurf, Asylanträge traumatisierter Flüchtlinge nicht sorgfältig zu prüfen und sie ohne qualifizierte Beurteilung abzulehnen. "Wir weisen diesen Vorwurf entschieden zurück", sagte ein Sprecher der Flüchtlingsbehörde am Montag. "Im Rahmen des Asylverfahrens wird auf die psychische und physische Verfassung der Antragsteller Rücksicht genommen." Bei Hinweisen auf psychische Erkrankungen Geflüchteter seien die Entscheider der Flüchtlingsbehörde sensibilisiert, "besonders einfühlsam mit den Betroffenen umzugehen". Dazu gehöre, das Wiedererleben traumatischer Erlebnisse bei Anhörungen zu vermeiden. Im Einsatz seien "speziell geschulte, gesondert beauftragte Entscheider für bestimmte vulnerable Personengruppen", die sich streng an die Vorgaben hielten.

Grund der Auseinandersetzung, über die zunächst die Funke-Mediengruppe berichtete, ist eine scharfe Kritik der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BafF). Das Netzwerk berät Gewaltopfer, vernetzt psychologische Beratungszentren - und vermisst in der Flüchtlingsbehörde Bamf Fachkompetenz. "Seit 2016 erreichen uns immer mehr Beschwerden von Ärzten, dass ihre Stellungnahmen abgelehnt wurden. Die Ausmaße, die das angenommen hat, sind erschreckend", sagte Silvia Schriefers, Psychologin und wissenschaftliche Mitarbeiterin im BafF.

Seitenlange Gutachten von Psychiatern, Psychologen oder Therapeuten würden regelmäßig mit der Bemerkung zurückgewiesen, die Mindestanforderungen seien "nicht erfüllt", so Schriefers. Oft erfolge die Ablehnung nicht differenziert, sondern mit stereotypen Textbausteinen. Bisweilen spreche daraus auch mangelnde Sachkenntnis. "Es werden Beweise gefordert für Diagnosen, die so aus fachlicher Sicht gar nicht lieferbar sind", sagte Schriefers. So fordere das Bamf immer wieder Belege dafür, dass ein traumaauslösendes Ereignis auch wirklich stattgefunden habe. Einzelne Kriegserlebnisse oder Folter aber ließen sich eben gerade nicht belegen. Wo die Expertise einer ganzen Fachschaft massiv in Zweifel gezogen werde, würden politische Absichten erkennbar.

Bei der Flüchtlingsbehörde hält man die Kritik für unbegründet und verweist auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach sei ein Attest nicht ausreichend, wenn es "keine Angaben über eine eigene ärztliche Exploration" enthalte, keine "nachvollziehbar" eigene Diagnose gestellt worden sei oder diese auf "offenbar nicht weiter überprüften Angaben" des Antragstellers beruhe. Aufgabe des Bundesamts sei es zu prüfen, welche Gefahren Asylbewerbern im Herkunftsland drohten. Nur äußerst gravierende, "insbesondere lebensbedrohliche Erkrankungen" könnten ein Abschiebeverbot begründen. Zudem müsse gesichert sein, dass im Zielstaat "nicht mit einer wesentlichen Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu rechnen" sei.

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