Ausgehverbot für Jugendliche:FDP-Nachwuchs spottet über Schröders Pläne

Familienministerin Schröder will den Jugendschutz verschärfen: Öffentliche Veranstaltungen mit Alkoholausschank sollen nach 20 Uhr für Jugendliche unter 16 Jahren tabu sein. Die Liberalen halten das für "unsinnig" - einige haben sogar nur Spott übrig.

Peter Blechschmidt, Berlin

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) stößt mit einer Initiative zur Verschärfung des Jugendschutzes auf entschiedenen Widerstand des Koalitionspartners FDP. Schröders Beamte wollen das Jugendschutzgesetz um eine Bestimmung erweitern, derzufolge Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sich nach 20 Uhr nicht mehr auf öffentlichen Veranstaltungen aufhalten dürfen, wenn dort Alkohol ausgeschenkt wird. Bisher gibt es eine solche Anwesenheitsbeschränkung nicht.

Bundestag

Im Kampf gegen das sogenannte Komasaufen erwägt Bundesfamilienministerin Kristina Schröder ein verschärftes abendliches Ausgehverbot für Minderjährige.

(Foto: dapd)

Das Familienministerium will damit dem verstärkten Alkoholmissbrauch durch Jugendliche ("Komasaufen") entgegenwirken. Das von FDP-Chef Philipp Rösler geführte Wirtschaftsministerium lehnt den Vorschlag ebenso ab wie die FDP-Bundestagsfraktion und sieht, so ein interner Vermerk, keine "Kompromissmöglichkeiten".

Neben den inhaltlichen Meinungsverschiedenheit gibt es auch Streit darüber, wie weit das Verfahren überhaupt schon gediehen ist. Während das Wirtschaftsministerium von einem Gesetzentwurf aus dem Hause Schröder spricht, der sich bereits offiziell in der sogenannten Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Ministerien befinde, bestreitet dies das Familienministerium. Es gebe nicht einmal einen Referenten-, geschweige denn einen Gesetzentwurf, versicherte eine Sprecherin. "Und Überlegungen auf Arbeitsebene kommentieren wir nicht."

Tatsächlich kursiert ein ausgearbeiteter Gesetzesvorschlag aus dem Familienministerium vom 2. Juli, der auch die Überschrift "Gesetzentwurf" trägt. In der FDP wird die Stellungnahme des Schröder-Ministeriums so gedeutet, dass man dort angesichts des massiven Widerstands nun versuche abzuwiegeln.

Das Alter der Begleitpersonen soll heraufgesetzt werden

Nach den Plänen des Familienministerium sollen sich Jugendliche unter 16 Jahren nach 20 Uhr und Jugendliche über 16 Jahren nach 24 Uhr nur noch in Begleitung von Eltern oder Erziehungsbeauftragten auf Veranstaltungen mit Alkoholausschank aufhalten dürfen. Das beträfe Musikkonzerte, Weihnachtsmärkte oder die Fanmeilen bei großen Sportveranstaltungen, aber auch Vereinsfeste. Ausnahmen soll es für Brauchtumsveranstaltungen oder Jahrmärkte geben können.

Zugleich soll das Alter der Begleitpersonen von derzeit 18 auf 21 Jahre heraufgesetzt werden. "Da dürfte eine 20-Jährige zwar Wodka kaufen, aber nicht ihren 13-jährigen Bruder bei einem Kinderfilm um 19 Uhr ins Kino begleiten", sagte dazu der jugendpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Florian Bernschneider. "Solch unsinnige Regelungen" lehne die FDP ab.

Nach Ansicht des Wirtschaftsministeriums ließe sich das geplante Verbot in der Praxis kaum umsetzen. Es greife in die private Lebensgestaltung ein und hätte nachteilige Auswirkungen auf die Veranstalter. Auch komme es zu Alkoholexzessen häufig gerade nicht bei öffentlichen Veranstaltungen, sondern eher im privaten Rahmen. Der FDP-Nachwuchs, die Julis, hat für den Vorschlag nur Spott übrig. "Kristina Schröder sollte den Mut haben, den Weg zu einer echten Altersstaffelung bei der Sperrstunde zu gehen: 12-Jährige sollten bereits mittags wieder zu Hause sein, 16-Jährige eben um 16 Uhr", erklärte Juli-Chef Lasse Becker.

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