Rumänien:Fragwürdiges Rechtsverständnis

Rumänien: Im Mai schon gingen Zehntausende Rumänen gegen Korruption auf die Straßen. Die Regierung ist offenbar unbeeindruckt davon.

Im Mai schon gingen Zehntausende Rumänen gegen Korruption auf die Straßen. Die Regierung ist offenbar unbeeindruckt davon.

(Foto: Daniel Mihailescu/AFP)

Die Regierung in Bukarest erschwert den Kampf gegen Korruption. Das könnte eine Klage der EU-Kommission nach sich ziehen, warnt Brüssel.

Von Florian Hassel, Warschau

Wenn ein Politiker rechtskräftig wegen Wahlbetrugs verurteilt worden ist, dann hat er meist ein Problem. Umso mehr gilt das, wenn er in einem weiteren Prozess wegen Amtsmissbrauchs und Betrugs schuldig gesprochen wurde und ins Gefängnis muss, wenn das Urteil Bestand hat. Es sei denn, der Politiker heißt Liviu Dragnea - Rumäniens mächtigster Mann, der offiziell Parlamentspräsident ist und Chef der postkommunistischen Regierungspartei PSD. Das Oberste Gericht verurteilte ihn am 21. Juni wegen Amtsmissbrauchs zu dreieinhalb Jahren Haft; es ist in solchen Fällen in erster Instanz zuständig. Sollte eine weitere Kammer den Spruch bestätigen, müsste Dragnea wegen einer laufenden Bewährung mindestens fünf Jahre ins Gefängnis - eigentlich.

Doch er hat seine Kontrolle über die Regierung genutzt, um binnen weniger Monate mehr als 300 Gesetzesänderungen zu seinen Gunsten durchzusetzen, die teils rückwirkend gelten. Die Venedig-Kommission des Europarats ist alarmiert. In zwei Gutachten schränkte sie aber ein, sie habe nur Änderungen untersuchen können, die "die ernsthaftesten Besorgnisse erregten". Sie wacht darüber, ob die Rechtsentwicklung mit Normen des europäischen Verfassungsrechts vereinbar ist; alle Mitglieder des Europarats gehören ihr an, auch Rumänien.

Bestechlichkeit, Bestechung, Unterschlagung und Amtsmissbrauch verjähren nach den Änderungen schnell oder bleiben straffrei: Amtsmissbrauch ist nur noch strafbar, wenn dem Täter persönlicher Nutzen entsteht. Kriminell erlangtes Vermögen kann nur noch erschwert beschlagnahmt werden. Wegen Amtsmissbrauch Verurteilte dürfen weiter öffentliche Ämter bekleiden. Die Staatsanwaltschaft muss Verdächtige sofort über Ermittlung informieren - so können die in Ruhe Belastungsmaterial vernichten. Staatsanwälte und Richter machen sich überdies strafbar, wenn sie die Öffentlichkeit über Ermittlungen gegen hohe Amtsträger informieren.

Die Verwendung von Beweismaterial wird eingeschränkt. Ermittlungen müssen binnen eines Jahres abgeschlossen sein, sonst müssen die Akten geschlossen werden. Allein die Sonderstaatsanwaltschaft DNA, für Korruption und Amtsmissbrauch hoher Amtsträger zuständig, müsste 2300 laufende Verfahren beenden, die für organisierte Kriminalität zuständige DIICOT gar 4700. Erfahrene Richter und Staatsanwälte sollen in Zwangsrente, Richter und Staatsanwälte mit einer neuen Sonderkammer diszipliniert und für angebliche Fehlurteile strafrechtlich belangt werden können.

Die Venedig-Kommission kritisierte, die Änderungen würden nicht nur Rumäniens Kampf gegen Korruption unterminieren, sondern hätten "drastische negative Konsequenzen" für die gesamte Strafjustiz und widersprächen internationalen Verträgen . Sie weckten "ernsthafte Bedenken über das Funktionieren des Rechtsstaates allgemein". Mahnungen der Venedig-Kommission, auf die Änderungen zu verzichten oder sie zurückzunehmen, blieben erfolglos.

EU-Kommissionsvize Frans Timmermans forderte Rumänien auf, zu 18 umstrittenen Änderungen Stellung zu nehmen. Am 5. November traf in Brüssel die Antwort ein - sie dürfte kaum zur Zufriedenheit der EU ausgefallen sein: Rumäniens Regierungschefin Viorica Dăncilă, die in Bukarest wie Brüssel als Marionette Dragneas gilt, verteidigte die Änderungen wiederholt. Gibt Bukarest nicht nach, könnte die Kommission nach Polen und Ungarn auch Rumänien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen - jenes Land, das zum Jahreswechsel den Ratsvorsitz übernimmt. Missachte Rumänien weiter rechtsstaatliche Grundsätze der EU, "wird die Kommission nicht zögern, die Konsequenzen zu ziehen und gegen Rumänien, wo nötig, vor Gericht zu ziehen", warnte Timmersmans bereits.

Solange in Bukarest faktisch Liviu Dragnea regiert, ist es unwahrscheinlich, dass Rumänien nachgibt. Zwar erklärte das Verfassungsgericht im Oktober etliche umstrittene Gesetzesänderungen für verfassungswidrig. Doch etliche Verfassungsrichter gelten als regierungsnah; im Frühjahr veränderten sie das Rechtssystem entscheidend zugunsten der Regierung. Laut dem Urteil, das einem geltenden Gesetz und einem vorangegangenen Urteil widersprach, hat nicht mehr Rumäniens Präsident das letzte Wort bei der Ernennung hoher Richter und Staatsanwälte, sondern der Justizminister.

Im Mai musste der Staatspräsident deswegen die angesehene Chefin der Anti-Korruptions-Sonderstaatsanwaltschaft DNA, Laura Kövesi, entlassen. Sie hatte nicht nur Dragnea angeklagt, sondern auch knapp 70 weitere Parlamentarier, Minister und selbst Ministerpräsidenten wegen Korruption oder Amtsmissbrauchs belangt - Dutzende landeten im Gefängnis. Nun will der eng mit Dragnea verbundene Justizminister eine Staatsanwältin aus der Provinz als neue DNA-Chefin durchsetzen, die Rumäniens Justizrat CSM durch Inkompetenz, Unehrlichkeit und mangelnde Unabhängigkeit auffiel. Und sollte all dies nicht ausreichen, gibt es eine weitere Hintertür: Am 22. Oktober verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das es unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, rechtskräftige Gerichtsurteile nachträglich aufzuheben.

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