Richterbezüge:Weniger als das Gesetz erlaubt

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Richterbesoldung

Richter am Bundesverfassungsgericht: Sie verdienen sehr gut - und urteilen nun darüber, ob ihre Kollegen bei niedrigeren Gerichten ausreichend bezahlt werden.

(Foto: dpa)

Rechtsprechung ist billig zu haben in Deutschland. Es gibt nur wenige Länder in Europa, in denen Richter so wenig verdienen. Das könnte rechtswidrig sein. Ein Fall für das Bundesverfassungsgericht.

Von Wolfgang Janisch

Das Bundesverfassungsgericht residiert neuerdings ja wieder im renovierten Stammsitz am Karlsruher Schlossplatz. Die Frage, ob man von dort, nahe am Stadtzentrum, einen direkteren Blick auf die Dinge hat als vom Übergangsdomizil in der Waldstadt, lässt sich jedenfalls dieses Mal mit Ja beantworten. Vom Sitzungssaal aus können die Verfassungsrichter das Amtsgericht sehen, es ist nur einen Steinwurf entfernt. Dort arbeiten Richter, die wenig verdienen - so wenig, dass es gegen das Grundgesetz verstößt.

Zumindest ist das die Ansicht mehrerer Verwaltungsgerichte aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz, die dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfahren zur Richterbesoldung vorgelegt haben. Dabei geht es vor allem, aber nicht nur um die unterste Besoldungsstufe R1 - also das Einstiegsgehalt, das womöglich ein entscheidender Faktor dafür ist, ob der Richterberuf attraktiv genug ist für qualifizierte Juristen. Oder ob das Amt am Ende nur noch Studienabgänger aus der Notenkategorie "ausreichend" anlockt.

Richter sind unterbezahlt? Wer diese Behauptung in den Raum stellt, wird sofort zahllose Berufsgruppen laut aufstöhnen hören, die ebenfalls für sich in Anspruch nehmen, große Verantwortung bei niedrigem Lohn zu tragen - Krankenschwestern, Erzieherinnen, Straßenbahnführer. Deshalb rückte Präsident Andreas Voßkuhle ein paar Klischees vom hochbezahlten deutschen Juristenstand gerade. Im europäischen Durchschnitt verdiene ein Berufsanfänger am Gericht knapp 47 800 Euro - in Deutschland seien es "nur gut 41 000". Übrigens bei einer gewaltigen Spannbreite zwischen jährlich 1145 (Armenien) und gut 157 000 Euro (Schottland). Deutschland sei europaweit das einzige Land, in dem das Einstiegsgehalt unter dem nationalen Durchschnittseinkommen liege. Von Armenien einmal abgesehen.

Auf allen Ebenen abgehängt

Interessant ist auch der nationale Vergleich. Das Verwaltungsgericht Halle hat den Karlsruher Richtern einen Beschluss vorgelegt, der so akribisch begründet ist, dass sich daran ein gewisses Eigeninteresse ablesen lässt. Nach dessen Lektüre lässt sich freilich nicht leugnen: Die Richter der unteren Besoldungsgruppe werden auf allen Ebenen abgehängt - sowohl von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst als auch von Juristen in der Privatwirtschaft. Nach einer komplizierten Formel, die all diese Tendenzen zusammenführt, kommt das Gericht zu dem Ergebnis: Die Richterbesoldung ist zwischen 1983 und 2010 um 27 Prozent hinter der allgemeinen Entwicklung zurückgeblieben. "Es werden die Schmerzgrenzen der Berufseinsteiger getestet", sagte Christoph Frank, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes.

Dahinter steckt die Sorge, der niedrige Richtersold könnte am Ende, wie man so sagt, systemrelevant werden. Große Anwaltskanzleien zahlen für Topabsolventen inzwischen Einstiegsgehälter von 100 000 Euro (siehe rechts) - kann die Justiz damit noch konkurrieren? "Die Qualität der richterlichen Arbeit hängt entscheidend von der Besoldung ab", insistierte Frank. Namentlich die ostdeutsche Justiz mit ihrem hohen Altersschnitt werde in den nächsten Jahren Schwierigkeiten bei der Nachwuchsrekrutierung haben, warnte er.

Richter

Man muss nicht gleich die Robe an den Nagel hängen, wenn man mit dem Lohn für seine Arbeit unzufrieden ist.

(Foto: Christian Charisius/dpa)

Doch die Zahlen, die dies untermauern sollten, schienen die Richter nicht so recht zu überzeugen: "Die Absenkung der Qualität erschließt sich mir aus den Angaben der Landesjustizverwaltungen nicht", merkte Verfassungsrichter Herbert Landau an. In Nordrhein-Westfalen verfügten 90 Prozent der Richter über ein Prädikatsexamen, versicherte NRW-Finanzstaatssekretär Rüdiger Messal: "Wir können es uns leisten, nur die Besten eines Jahrgangs einzustellen."

Alimentationsprinzip ist kein Privileg der Beamtenschaft

Also alles in Ordnung? Nicht ganz. Andreas Voßkuhle, selbst als Berichterstatter für das Verfahren zuständig, wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht für die Richter eine Art Gewerkschaftsersatz ist. Im Grundgesetz sei die "amtsangemessene Alimentation" garantiert - und das Gericht müsse dafür sorgen, dass dieser Grundsatz kein "zahnloser Tiger" bleibe. Denn Richter sind keine Piloten, die mal kurz den Flugverkehr lahmlegen.

In Voßkuhles Worten: "Das Alimentationsprinzip ist kein Privileg der Beamtenschaft, sondern es stellt die notwendige Konsequenz des für Beamte geltenden Streikverbots dar." Den Senat bringe dies freilich in eine "delikat anmutende Entscheidungssituation: Richter müssen die Angemessenheit der Richterbesoldung beurteilen". Wenn auch nicht über die eigene - der Verfassungsrichtersold ist weit jenseits der Verfassungswidrigkeit.

So dürfte das Urteil ein schwieriger Balanceakt werden. Einerseits gewährt Karlsruhe dem Gesetzgeber in Besoldungsfragen einen großen Gestaltungsspielraum. Das Parlament sei sicherlich der erste Ort, um über die Besoldung zu entscheiden, sagte Voßkuhle - "aber wir müssen die Grenze zur Unteralimentation definieren". Heikel sind hier zwei Punkte. Zum einen klaffen die Gehälter in den Ländern um rund 20 Prozent auseinander; im Saarland bekommt ein lediger 27-Jähriger rund 3200 Euro, in Hamburg etwa 4000 Euro. Verfassungsrechtlich ist das deshalb bedenklich, weil ein effektiver Rechtsschutz eigentlich überall gleich viel wert sein sollte.

Andererseits wurde die Richterbesoldung im Jahr 2006 nun mal den Ländern zugeschlagen: "Die Föderalismuskommission hat den Ländern bewusst einen Spielraum gegeben", sagte der Staatsrechtsprofessor Joachim Wieland, der den rheinland-pfälzischen Landtag vertritt. Denkbar wäre, dass Karlsruhe hier eine Schwankungsbreite von vielleicht zehn Prozent akzeptiert. Auch das zweite Problem ist in der Verfassung angelegt: die Schuldenbremse. Um bis 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, könne man die Personalausgaben - immerhin 40 Prozent des Etats - nicht außen vor lassen, sagte NRW-Staatssekretär Messal.

Droht den Ländern nun ein teures Karlsruher Urteil? Voßkuhle konnte auch in diesem Punkt beschwichtigen. Der Justizetat mache 1,5 Prozent der Gesamtausgaben aus - womit Deutschland auf Platz 30 von 43 europäischen Ländern liege. "Für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis."

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: