Rechtsextremer Soldat:OLG sieht keinen Terrorverdacht bei Franco A.

Bundeswehr

Soldaten in der Grundausbildung stehen auf dem Gelände der Marinetechnikschule (MTS) in Parow (Mecklenburg-Vorpommern) bei Stralsund.

(Foto: picture alliance / Stefan Sauer/)
  • Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Verfahren gegen den Soldaten Franco A. an das Landgericht Darmstadt delegiert, weil es keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags sieht.
  • A. steht im Verdacht, ein Attentat geplant zu haben. Er soll sich als Syrer ausgegeben haben, um den Verdacht auf Flüchtlinge zu lenken.

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sieht im Fall des rechtsextremen Bundeswehrsoldaten Franco A. keinen hinreichenden Verdacht für die Vorbereitung eines Anschlags.

Das Gericht verwies das Verfahren gegen A. deshalb am Donnerstag an das Landgericht Darmstadt, das wegen der weiteren Anklagepunkte zuständig sei. Gegen den Beschluss des OLG kann die Generalbundesanwaltschaft binnen einer Woche Beschwerde einlegen. Sie hatte im Dezember Anklage gegen den 29-Jährigen erhoben.

Der aus Offenbach stammende Oberleutnant soll der Anklage zufolge einen Anschlag auf Menschen vorbereitet haben, die aus seiner Sicht ein flüchtlingsfreundliches Engagement zeigten. Den Verdacht wollte er demnach auf Flüchtlinge lenken - und hatte sich daher unter falscher Identität selbst als Asylsuchender aus Syrien registrieren lassen. Obwohl er kein Arabisch spricht, hatte ihm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nach einer Anhörung auf Französisch Ende 2016 eingeschränkten Schutz gewährt.

A. ist seit November 2017 auf freiem Fuß

Nun kam auch das OLG zu dem Schluss, dass es überwiegend wahrscheinlich sei, dass A. sich zwei Pistolen, zwei Gewehre und 51 Sprengkörper beschaffte und aufbewahrte. Es sei aber nicht überwiegend wahrscheinlich, dass er dabei bereits den festen Entschluss gehabt habe, eine schwere staatsgefährdende Straftat zu begehen.

Dies begründete das Gericht damit, dass A. schon seit Juli 2016 im Besitz von Waffen und Sprengstoff gewesen sei, mögliche Opfer konkretisiert und auch einen denkbaren Tatort ausspioniert habe, dennoch aber keinen Anschlag verübt habe. Da ihn objektiv nichts an einem Anschlag gehindert habe, sei es hoch wahrscheinlich, dass er noch nicht fest entschlossen zu einer solchen Tat gewesen sei. Durch eine Hauptverhandlung seien hier auch keine weiteren Erkenntnisse zu erwarten.

Franco A. hatte monatelang in Untersuchungshaft gesessen, ist aber seit November 2017 wieder auf freiem Fuß.

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