Puigdemont:Zwölf Sterne, drei Affen

Der EU-Haftbefehl ist im Prinzip eine sehr gute Sache. Aber einen fallbeilartigen Ausliefer-Automatismus darf es nicht geben. In Ausnahmefällen muss man dem EU-Partner sagen: "Bei aller Freundschaft, hier nicht."

Von Heribert Prantl

Spanien will, dass Carles Puigdemont wegen "Rebellion" ausgeliefert wird. Dagegen muss man protestieren, dagegen muss man rebellieren. Die deutsche Justiz muss sich dem Auslieferungsantrag verweigern. Warum? Deutschland darf sich, bei aller gebotenen Loyalität zum EU-Mitgliedsstaat, nicht hineinziehen lassen in die strafrechtlich verkleidete innenpolitische Auseinandersetzung in Spanien.

Die deutsche Justiz soll sich nicht zum Werkzeug der spanischen Regierungspolitik machen. Und sie darf sich nicht hinwegsetzen über einen rechtsstaatlichen Fundamentalsatz: Keine Auslieferung bei politischen Straftaten. Die deutschen Behörden dürfen sich nicht täuschen lassen davon, dass die Ankläger Puigdemonts nun auch Straftaten präsentieren, die angeblich mit Politik nichts zu tun haben. Alle Vorwürfe, die man dem Mann macht, hängen mit seiner separatistischen Politik zusammen. Diese separatistische Politik ist gewiss falsch und politisch gefährlich; sie schadet Europa, sie bricht mit der spanischen Verfassung. Aber sie zählt nicht zum Katalog der Auslieferungs-Straftaten.

Puidgemont sitzt in Deutschland in Haft, weil er hier auf der Basis eines von Spanien erwirkten Europäischen Haftbefehls festgenommen wurde. Viele sind jetzt verwundert und verdutzt: Warum funktioniert das so automatisch, so mechanistisch; warum wird ein katalanischer Spitzenpolitiker einfach in Deutschland eingelocht? Ist es europäisch, einen demokratisch gewählten Politiker auf diese Weise zu kriminalisieren? Ist der EU- Haftbefehl also ein Unrechtspapier? Gemach. Dieser Europäische Haftbefehl ist grundsätzlich eine sehr gute und vernünftige Sache. Er basiert auf dem wechselseitigen Vertrauen der EU-Staaten zueinander.

Der Europäische Haftbefehl darf nicht zu einem fallbeilartigen Ausliefer-Mechanismus führen

Das EU-Recht sieht vor, dass ein Haftbefehl, der von einem Mitgliedsland erlassen wird, von den anderen Mitgliedsstaaten anerkannt und vollstreckt wird, wenn sich der Gesuchte dort aufhält; ansonsten würde Strafverfolgung in Europa kaum funktionieren. Der Grundsatz heißt: Die EU-Mitgliedsstaaten gehen (trotz der rechtsstaatlichen Deformationen in Ungarn und Polen) davon aus, dass ein EU-Staat vom jeweils anderen nichts rechtsstaatlich Bedenkliches fordert. Dementsprechend ergibt sich im Fall Puigdemont eine aus Spanien quasi ferngesteuerte Verhaftung durch deutsche Polizeikräfte. Das System des EU-Haftbefehls funktioniert so ähnlich wie der Internationale Haftbefehl; dem Internationalen Fahndungssystem gehören freilich auch Staaten an, die wenig oder gar kein Vertrauen genießen. In der EU ist das anders. Das Arbeitsprinzip der EU-Staaten ist das Vertrauen.

Aber das gilt nicht vorbehaltlos, das gilt nicht automatisch. Das europäische Symbol sind die zwölf goldenen Sterne, nicht die drei Affen auf blauem Grund - einer hält sich die Augen zu, einer hält sich die Ohren zu und einer den Mund. So funktioniert die Rechtsstaatlichkeit in Europa nicht. Zu solchen Affen darf sich eine rechtsstaatliche Justiz nicht degradieren lassen. Man darf die Einzelfallprüfung nicht einem fallbeilartigen Schematismus opfern. Das heißt: In Ausnahmefällen muss sich die deutsche Justiz der Auslieferung verweigern können. In Ausnahmefällen muss man dem EU-Partner sagen: "Bei aller Freundschaft - hier nicht." Der Fall Puigdemont ist ein solcher Fall.

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