Prostitutionsgesetz:SPD und Union wollen Freier bestrafen

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Prostitutierte in Berlin: Freier könnten in Zukunft Strafen erwarten. (Foto: dpa)

Die mögliche große Koalition will das Prostitutionsgesetz verschärfen. Erstmals sollen Freier unter bestimmten Umständen bestraft und Zwangsprostituierten leichter Aufenthalt in Deutschland gewährt werden.

Von Stefan Braun

SPD und Union haben im Rahmen ihrer Koalitionsverhandlungen beschlossen, das Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 drastisch zu verschärfen. Erstmals sollen nun auch Freier unter bestimmten Umständen bestraft werden. Außerdem ist geplant, Opfern von Zwangsprostitution, die aussteigen wollen, ein Aufenthaltsrecht zu gewähren, auch wenn sie nicht bereit sind, vor Gericht gegen ihre Peiniger auszusagen.

Beide Punkte waren in den Verhandlungen bis zuletzt umstritten. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde der Konflikt jedoch bei einem Frühstück der führenden Innen- und Frauenpolitiker von Union und SPD am vergangenen Dienstag aus der Welt geschafft.

In dem entscheidenden Passus, der inzwischen auch von der großen Runde der Koalitionsverhandlungen verabschiedet wurde, heißt es, "unter Berücksichtigung ihres Beitrags zur Aufklärung, ihrer Mitwirkung im Strafverfahren sowie ihrer persönlichen Situation" werde man das Aufenthaltsrecht von Opfern der Zwangsprostitution verbessern und eine "intensive Unterstützung, Betreuung und Beratung gewährleisten".

Trotz der formulierten Bedingungen fällt damit der vor allem von Innenpolitikern bisher hochgehaltene Grundsatz, nur bei der Bereitschaft zur Aussage vor Gericht könne ein Aufenthaltsrecht in Deutschland gewährt werden. Auch die Verhandlungsführer der AG Innen, Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann, hatten diese Position vertreten. Bei einem Treffen mit den Unionspolitikerinnen Annette Widmann-Mauz und Beate Merk sowie Manuela Schwesig und Brigitte Zypries von der SPD hatten sie sich jedoch auf den Kompromiss eingelassen.

Details sollen im Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden

Gleiches gilt für den zweiten Punkt: die Entscheidung, auch Freier ins Visier zu nehmen. In ihrem Beschluss schreiben Union und SPD: "Wir werden nicht nur gegen die Menschenhändler, sondern auch gegen diejenigen, die wissentlich und willentlich die Zwangslage der Opfer von Menschenhandel und Zwangsprostitution ausnutzen und diese zu sexuellen Handlungen missbrauchen, vorgehen." Obwohl beispielsweise die ehemalige Bundesjustizministerin Zypries bis zuletzt davor gewarnt hatte, dass der Nachweis in diesem Fall juristisch äußerst schwerfallen könnte, stimmte auch sie am Ende zu.

Wie es aus Verhandlungskreisen heißt, kam die Wende vor allem mit der Begründung, dass es eben doch einen Unterschied mache, unter welchen Umständen Prostitution angeboten werde. "Ein Club, der vorne und hinten von Rockern überwacht wird und in dem vor allem junge Frauen aus Osteuropa angeboten werden, muss jeden Menschen mit gesundem Menschenverstand misstrauisch machen", sagte ein Teilnehmer aus den Gesprächen der SZ. Die Details der Strafen und die Kriterien für eine Bestrafung sollen nicht in den Koalitionsverhandlungen, sondern - so es zu einer großen Koalition kommen sollte - im Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden.

Mit der jetzigen Einigung ist der Weg frei für eine umfassende Neuregelung des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002. Damals hatte die rot-grüne Koalition beschlossen, Prostitution als normalen Beruf zu legalisieren, um den Prostituierten so unter anderem den Weg in die Sozialversicherung zu öffnen.

© SZ vom 21.11.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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