Pressefreiheit in Ungarn:Gericht erklärt Mediengesetz für verfassungswidrig

Der Angriff auf die Pressefreiheit scheint vorerst abgewehrt: Das ungarische Verfassungsgericht hat Teile jenes Mediengesetzes gekippt, das europaweit herbe Kritik hervorgerufen hatte. Weiteres Ungemach droht Premier Orbán von der Opposition: Sie ruft zu Protesten gegen seine "Diktatur" auf.

Das ungarische Verfassungsgericht hat das umstrittene Mediengesetz teilweise kassiert. Mehrere Bestimmungen des auch von der EU beanstandeten Gesetzes seien verfassungswidrig, entschieden die Richter am Montag. Für die konservative Regierung ist das Urteil ein Dämpfer: Ministerpräsident Viktor Orbán hatte die vielkritisierten Bestimmungen stets verteidigt.

Pressefreiheit in Ungarn: Auch im eigenen Land nicht unumstritten: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.

Auch im eigenen Land nicht unumstritten: Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán.

(Foto: AFP)

Es sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, dass Journalisten ihre Quellen offenlegen und in bestimmten Fällen Informationen an die von der Regierung kontrollierte Medienbehörde weiterleiten müssen, befand das Gericht. Auch sei es mit der Verfassung nicht vereinbar, Print- und Onlinemedien vorzuschreiben, "ausgewogen" zu berichten.

Opposition zieht Vergleich zu Hitler-Deutschland

Der Streit über das Mediengesetz hatte die ungarische EU-Ratspräsidentschaft Anfang des Jahres überschattet. Kritiker sehen in dem Gesetz, das die rechtspopulistische Fidesz-Partei von Ministerpräsident Orbán mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament durchgesetzt hatte, einen Versuch zur Schwächung der Demokratie. Die Fidesz-Fraktion kündigte als Konsequenz aus dem Urteil eine gerichtsfeste Überarbeitung der beanstandeten Regelungen an.

Das Verfassungsgericht kassierte außerdem ein neues Kirchengesetz und mehrere Änderungen der Strafprozessordnung. Eine der Bestimmungen hätte es Staatsanwälten erlaubt, wichtige Strafsachen vor Gerichten ihrer Wahl anzuklagen. Das verstoße gegen die Grundsätze einer unabhängigen Gerichtsbarkeit und eines fairen Verfahrens, hieß es. Ebenfalls als verfassungswidrig sah das Gericht eine Gesetzesänderung an, wonach Verdächtige fünf statt bisher drei Tage ohne Zugang zu einem Anwalt in Untersuchungshaft genommen werden können.

Die ungarischen Oppositionsparteien riefen für Freitag zu Protesten gegen Orbáns "Diktatur" auf. Am Freitag werde die Regierung mit der Verabschiedung einer neuen Regelung im Parlament die "letzten Nägel in den Sarg der Demokratie treiben", erklärte die linksgerichtete Umweltpartei LMP.

Die zur Abstimmung stehende Regelung sieht vor, dass für Gesetze, die im Schnellverfahren verabschiedet werden, künftig nur noch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist, keine Vierfünftelmehrheit mehr. Die LMP befürchtet, dass Ungarn künftig "per Dekret regiert" werden kann. Die Partei Demokratische Koalition (DK) des früheren Regierungschefs Ferenc Gyurcsány erklärte, eine derartige Regelung, die faktisch die Parlamentsdebatte außer Kraft setze, sei 1933 bei der Machtübernahme Adolf Hitlers in Deutschland eingeführt worden. Die größte Oppositionspartei MSZP sprach von einer "neuen Etappe zur Liquidierung des Parlamentarismus".

An der geplanten Großdemonstration vor dem ungarischen Parlament wollen sich auch Nichtregierungsorganisationen beteiligen.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Artikel enthielt ursprünglich einen Fehler, der nachträglich korrigiert wurde. Die Angabe über bisherige und zukünftige, notwendige Mehrheiten zur Verabschiedung von Gesetzen war falsch.

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