Polen:Europäischer Gerichtshof übt Kritik

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof hält die Frühpensionierung von Richtern des Obersten Gerichts Polens für einen klaren Verstoß gegen die richterliche Unabhängigkeit. Das geht aus dem nun veröffentlichten Schlussantrag hervor. Die EU-Kommission hatte Polen verklagt und eine Eilentscheidung des Gerichtshofs erwirkt. Polen hatte Ende 2018 vorerst eingelenkt - aber der Gerichtshof führt das Verfahren gleichwohl zu Ende. Generalanwalt Evgeni Tanchev sieht in den polnischen Maßnahmen einen Verstoß gegen den "Grundsatz der Unabsetzbarkeit der Richter". Richtern müsse ihre Amtsdauer garantiert sein, sie dürfe nicht rückwirkend geändert werden. Polen hatte das Pensionsalter von 70 auf 65 Jahre gesenkt - allerdings auch für amtierende Richter jenseits der neuen Altersgrenze. Zudem moniert der Generalanwalt, dass der polnische Präsident nach Gutdünken die Amtszeit doch wieder verlängern könne. Eine solche Befugnis könne das Oberste Gericht dem Druck des polnischen Präsidenten aussetzen, was zu einer Einflussnahme auf die Entscheidungen der Richter führe.

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