"Nein heißt Nein":"Nein heißt Nein" - ein Gesetz im Maximaltempo

Gina-Lisa Lohfink Sex Videos Trial Continues

"Nein heißt Nein": Demonstranten in Berlin unterstützen das Model Gina-Lisa Lohfink, das Vergewaltigungsvorwürfe erhebt.

(Foto: Getty Images)
  • Künftig kann es auch als Vergewaltigung gewertet werden, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber mit Worten widerspricht oder mit Weinen deutlich macht, dass es nicht einverstanden ist.
  • Neben dem Grundsatz "Nein heißt Nein" werden die Straftatbestände sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe "aus der Gruppe heraus" eingeführt.
  • Strafbar macht sich künftig auch, wer eine andere Person "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt" - also begrapscht.

Von Constanze von Bullion, Berlin

Viele Jahre wurde eine Wende im Sexualstrafrecht gefordert, von Politikerinnen des rot-grünen Lagers. Die Union hielt dagegen, sie wolle sexuelle Handlungen nicht kriminalisieren. Nun kommt die Reform, und zwar im Höchsttempo und auf Wunsch der Union in einer Schärfe, dass selbst die SPD bisweilen bremst.

Am Donnerstag will der Bundestag den Grundsatz "Nein heißt Nein" im Strafgesetzbuch verankern. Anders als bisher kann dann nicht nur als Vergewaltiger verurteilt werden, wer eine andere Person mit Gewalt zu sexuellen Handlungen zwingt oder ihren Widerstand überwindet, indem er ihr Leben bedroht. Künftig kann es auch als Vergewaltigung gewertet werden, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt, aber mit Worten widerspricht oder mit Weinen deutlich macht, dass es nicht einverstanden ist. Das gilt auch, wenn jemand überrumpelt wird, vor Angst erstarrt oder auf Widerstand verzichtet, weil sonst noch schwerere Verletzungen drohen.

"Es ist ganz wichtig, dass wir endlich den Grundsatz ,Nein heißt Nein' im Strafrecht verankern und jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stellen", sagt die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl. Die Rechtspolitikerin ist Wortführerin einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Parlamentarierinnen, die die Reform des Sexualstrafrechts durch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) nun an drei Stellen nachbessern lässt: Neben dem Grundsatz "Nein heißt Nein" werden die Straftatbestände sexueller Belästigung und sexueller Übergriffe "aus der Gruppe heraus" eingeführt.

"Wir gehen bewusst scharf ran, um ein Signal zu setzen"

Vorgesehen war vom Justizminister nur eine relativ vorsichtige Reform, und selbst ihr wollte die Union zunächst nicht zustimmen. Den Grundsatz "Nein heißt Nein" lehnte sie ab, aber auch im Justizministerium gab es Bedenken. Seit die Silvesternacht in Köln aber zutage brachte, dass sexuelle Übergriffe wie das "Antanzen" strafrechtlich nicht verfolgt werden können, will die Union schärfere Gesetze. Die SPD-Frauen nutzten die Gunst der Stunde, um "Nein heißt Nein" durchzusetzen.

Herausgekommen ist eine erhebliche Verschärfung des Sexualstrafrechts. "Wir gehen bewusst scharf ran, um ein Signal zu setzen", sagt die SPD-Rechtspolitikerin Högl. Wer künftig "gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person" sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen lässt, riskiert eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Auch weiter gilt im Sexualstrafrecht, dass das Strafmaß steigt, je mehr Gewalt angewandt wird.

Neu eingeführt wird der Straftatbestand sexueller Übergriffe "aus der Gruppe heraus". Wer sich mit anderen zur Begehung einer Straftat verabredet, etwa zum Stehlen von Handys, und dabeisteht, wenn es später zu sexuellen Übergriffen kommt, riskiert eine Geldstrafe oder sogar zwei Jahre Haft - auch ohne eigenen Vorsatz sexueller Übergriffe. Hier gab es Bedenken aus SPD und Justizministerium. Im Gedränge eines Bahnhofs mache sich nicht jeder strafbar, der zufällig in der Nähe stehe. Auch dürfe für gemeinschaftliche sexuelle Übergriffe nur bestraft werden, wer genau solche Vorsätze gefasst habe.

Strafbar macht sich künftig auch, wer grapscht

Hier aber setzte die Union sich durch. "Aus Sicht des Opfers macht es einen erheblichen Unterschied, ob eine Person von mehreren umzingelt wird oder nicht. Darüber darf das Strafgesetzbuch nicht hinwegsehen", sagte die Vorsitzende der Frauen Union der CDU, Annette Widmann-Mauz. Auch werde niemand durch Zufall zum Gruppentäter. "Wenn ich mich nicht beteiligen will, muss ich mich distanzieren oder schützend vor das Opfer stellen."

Strafbar macht sich künftig auch, wer eine andere Person "in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt" - also begrapscht. Bisher galten hier nur Handlungen von "einiger Erheblichkeit" als strafbar. Die unerwünschte Berührung einer bekleideten Frau an der Brust etwa war es nicht. Nach der SPD will nun auch die Union dies ändern. "Das Bewusstsein der Menschen bezüglich ihrer sexuellen Integrität hat sich gewandelt", sagt die CDU-Politikerin Widmann-Mauz. Dem müsse das Strafrecht gerecht werden.

Der neue Reformeifer der Union weckt bei der SPD nicht nur Freude. Die SPD-Abgeordnete Högl warnt vor einer "Unwucht bei der Strafbemessung". Im Vergleich zum Kindesmissbrauch würden sexuelle Übergriffe gegen Erwachsene hart sanktioniert. Dies sei zu prüfen, in der nächsten Legislatur.

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