Nach VW-Abgasaffäre:Bundesregierung bremst beim Verbraucherschutz

Nach VW-Abgasaffäre: Das Emblem des Volkswagen-Werks in Wolfsburg

Das Emblem des Volkswagen-Werks in Wolfsburg

(Foto: AP; AP)
  • Als der VW-Skandal aufflog, hatte die Bundesregierung ein Gesetz angekündigt, das eine Art Sammelklage von Verbrauchern ermöglichen sollte.
  • VW will den betroffenen Kunden nur in der USA Schadenersatz zahlen, wo Sammelklagen möglich sind. Volkswagen-Fahrer in Europa sollen leer ausgehen. Diese Ungleichbehandlung wollte Maas zunächst nicht akzeptieren.
  • Die Grünen sprechen von einem "Schweigekartell" der Regierung und der Autoindustrie.

Von Markus Balser, Klaus Ott und Katja Riedel, Berlin

Die Bundesregierung verzichtet offenbar darauf, den Verbraucherschutz deutlich zu verbessern, wie sie das während der VW-Abgasaffäre versprochen hatte. Als der Skandal aufflog, hatte sie ein Gesetz angekündigt, das eine Art Sammelklage von Verbrauchern ermöglichen sollte. Doch dieses dürfte nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR nicht mehr vor der Bundestagswahl 2017 zustande kommen. Union und SPD geben sich gegenseitig die Schuld am Scheitern des Vorhabens, das den Kunden großer Unternehmen gemeinsame Schadenersatzklagen ermöglichen würde.

Das von Heiko Maas (SPD) geleitete Justiz- und Verbraucherministerium hatte vor einem Jahr erklärt, Kunden müssten sich besser gegen "unlautere Geschäftspraktiken" wehren können, die beste Lösung dafür sei eine Musterklage. Dieses Vorhaben wolle man angesichts der VW-Affäre vorantreiben. Der Autokonzern hatte bei weltweit elf Millionen Diesel-Fahrzeugen die Schadstoff-Werte manipuliert.

VW will den betroffenen Kunden nur in der USA Schadenersatz zahlen, wo Sammelklagen möglich sind. Volkswagen-Fahrer in Europa sollen leer ausgehen. Diese Ungleichbehandlung wollte Maas zuerst nicht akzeptieren. Der Spitze des Verbraucherministeriums lagen im Herbst 2015 bereits "Eckpunkte" für ein Gesetz über eine Musterklage vor. Ein Unterabteilungsleiter notierte im Oktober 2015, es sei angebracht, "verbraucherpolitische Kanten" zu zeigen. Danach sieht es inzwischen allerdings nicht mehr aus. Unterlagen aus dem Ministerium zeigen, dass die Einführung einer Musterklage auf die lange Bank geschoben wird. Das Ministerium teilte dazu mit, man kommentiere "hausinternen Schriftverkehr" nicht öffentlich.

Eine Reparatur der Fahrzeuge genüge völlig

In der Bundesregierung ist es offenbar unerwünscht, den Kunden von VW und anderen großen Unternehmen zu besseren Rechten zu verhelfen. Das zeigt auch der Umstand, dass im Februar 2016 bei einer Antwort der Regierung auf eine Anfrage der Linken zur VW-Affäre ein vom Verbraucherministerium vorgeschlagener Passus entschärft wurde.

Einem Entwurf aus dem Hause Maas zufolge sollte deutlich gemacht werden, dass europäische und amerikanische VW-Fahrer nicht ungleich behandelt werden dürften. Dieser Passus wurde durch eine Formulierung ersetzt, die besagt, eine Reparatur der Fahrzeuge genüge völlig. Ein Schadenersatz sei überflüssig.

Laut Unterlagen aus dem Hause Maas soll das von Alexander Dobrindt (CSU) geleitete Verkehrsministerium diese Entschärfung vorgenommen haben. Im Verkehrsressort wehrt man sich jedoch gegen den Eindruck, Dobrindt schütze VW und verhindere Fortschritte beim Verbraucherschutz. Dagegen sagte Nordrhein-Westfalens Verbraucherminister Johannes Remmel (Grüne), es sei völlig unverständlich, dass die Bundesregierung noch "keine nennenswerten Konsequenzen" aus der VW-Affäre gezogen habe und den Kunden keine bessere Klagemöglichkeit gebe. Es sei ein "Schweigekartell" von Regierung und Autoindustrie zugange.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: