Migrationspolitik:Bundestag beschließt Gesetzespaket zu Abschiebung und Migration

  • Der Bundestag beschließt die Einführung des Migrationspakets der Bundesregierung.
  • Dieses soll Fachkräften die Einwanderung erleichtern, aber auch mehr Abschiebungen ermöglichen.
  • Die Opposition kritisierte Teile des Pakets als grundrechtswidrig.

Von Henrike Roßbach, Berlin

Ausgerechnet am Ende der Woche, in der die große Koalition wegen der SPD-Turbulenzen mit einem Fragezeichen versehen worden ist, hat die Bundesregierung eine umstrittene Neuregelung des Einwanderungsrechts durch den Bundestag gebracht. Am Vormittag verabschiedete der Bundestag das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) - nach einer teils hitzigen Debatte.

In namentlicher Abstimmung stimmten 372 Abgeordnete dafür, 159 dagegen. 111 Parlamentarier enthielten sich. Das Vorhaben, das zu mehr Abschiebungen führen soll, ist Teil eines großen Pakets aus insgesamt acht Gesetzentwürfen zum Thema Migration. Im Laufe des Tages wurden die meisten anderen Punkte ebenfalls verabschiedet, allen voran ein gelockertes Zuwanderungsrecht für Arbeitskräfte aus dem Ausland.

Die Opposition kritisierte das Vorgehen der Regierungsfraktionen am Freitag vehement. Die Grünen und die Linksfraktion verlangten am Morgen die Absetzung der entsprechenden Tagesordnungspunkte, weil das Paket im Eilverfahren durch die Anhörungen gepeitscht worden sei und die Zeit für eine wirkliche Auseinandersetzung mit den Einschätzungen der Experten nicht ausgereicht habe.

Außerdem sind in den beiden Fraktionen viele überzeugt, dass Teile des Migrationspakets nicht mit Grundrechten und Verfassung vereinbar seien. So sagte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, Filiz Polat, insbesondere Seehofers sogenanntes "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" sei in Teilen "verfassungsrechtlich höchst bedenklich".

Union und SPD aber lehnten den Absetzungsantrag mit ihrer Mehrheit ab, so dass am Vormittag der erste - und umstrittenste - Teil des Migrationspakets verabschiedet werden konnte: eben das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz". Innenminister Seehofer sprach von einem "Regelwerk der Humanität und Ordnung". Kein Land auf dieser Welt könne unbegrenzt Flüchtlinge aufnehmen, sagte er. Nur mit einer begrenzten Migration könne die Integration gelingen. "Menschen ohne Bleiberecht müssen unser Land verlassen. Einer Pflicht zur Ausreise muss eine tatsächliche Ausreise folgen."

Asylbewerber, die als Gefahr gelten, können einfacher in Haft genommen werden

Zum Inhalt von Seehofers Gesetzentwurf gehört unter anderem, dass Migranten, die wegen Sozialleistungsbetrugs oder Drogendelikten zu mindestens einem Jahr Gefängnis verurteilt worden sind, künftig leichter ausgewiesen werden können.

Geduldete Ausländer, die eigentlich ausreisen müssten, deren Abschiebung aber aus bestimmten Gründen aktuell nicht vollzogen wird, müssen zudem künftig empfindliche Nachteile in Kauf nehmen, wenn sie die Behörden über ihre Identität getäuscht haben oder sich weigern, Ausweispapiere vorzulegen oder zu besorgen. Ihnen wird nur noch eine "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" erteilt.

Die Folgen: Sie dürfen ihren Wohnsitz nicht frei wählen und bekommen keine Arbeitserlaubnis. Außerdem wird die Zeit, die sie mit diesem Status im Land verbringen, nicht angerechnet auf den Mindestaufenthalt für einen späteren, möglicherweise dauerhaften Aufenthaltstitel. Andere Geduldete dürfen dagegen nach sechs Monaten Duldung arbeiten.

Darüber hinaus kann die Polizei Asylbewerber, die als Gefahr gelten und abgeschoben werden sollen, in Zukunft einfacher in Haft nehmen als bisher. Auch für andere abgelehnte Asylbewerber wird die Möglichkeit, sie in "Ausreisegewahrsam" zu nehmen, damit sie sich ihrer Abschiebung nicht entziehen können, erweitert. Weil es zu wenige Abschiebehaftplätze gibt, dürfen ausreisepflichtige Ausländer vorrübergehend auch in normalen Gefängnissen untergebracht werden.

Im Zuge der Beratungen des Gesetzes im Innenausschuss kam noch ein weiterer Punkt hinzu: Polizisten dürfen künftig die Wohnung eines abgelehnten Asylbewerbers betreten und durchsuchen - "zum Zwecke des Ergreifens des abzuschiebenden Ausländers", wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Eine Regelung, die Teile der Opposition besonders empörte.

Anliegen der SPD: Neuordnung der Zuwanderung von Fachkräften

Während das "Geordnete-Rückkehr-Gesetz" ein Lieblingsprojekt der Union war, lag der SPD vor allem eine Neuordnung der Zuwanderung von Fachkräften am Herzen. Jahrzehntelang war hierzulande gestritten worden, ob die Einwanderung von Arbeitskräften aus dem EU-Ausland überhaupt attraktiver gemacht werden müsse oder nicht. CDU und CSU sträubten sich lange gegen weitere Lockerungen, im Flüchtlingsstreit des vergangenen Sommers aber trotzten die Sozialdemokraten dem Koalitionspartner eine Reform ab.

Vor der Verabschiedung am Freitagmittag nannte Innenminister Seehofer das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag das "notwendigste und wichtigste Gesetz" des gesamten Migrationspakets. Das Gesetz gewährleiste, dass es dort Zuwanderung gebe, wo es nötig sei - bei Fachkräften. Eine Zuwanderung in die Sozialsysteme dagegen gebe es nicht. Mit Blick auf die Umsetzung der neuen Regelungen bat Seehofer um die Unterstützung der Wirtschaft, der Länder und zuständigen Behörden: "Ich möchte nicht, dass es eineinhalb Jahre dauert, bis eine Fachkraft das Verfahren durchlaufen hat." Er selbst empfinde das Gesetz als "eine schöne Sache".

Auch ohne Job befristet nach Deutschland

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz sieht unter anderem vor, dass Fachkräfte aus dem Ausland hierzulande nicht mehr nur in Engpassberufen arbeiten dürfen; auch muss fürs erste nicht mehr geprüft werden, ob sich nicht doch ein Deutscher oder EU-Bürger für eine offene Stelle findet. Diese Regelung kann aber wieder eingeführt werden, sollte sich die Lage am Arbeitsmarkt verschlechtern.

Einwandern dürfen Fachkräfte mit einem Arbeitsvertrag und einer anerkannten Qualifikation. Wer eine Berufsausbildung, aber noch keinen Job hat, kann aber auch befristet nach Deutschland kommen, um sich hier eine Stelle zu suchen. Fünf Jahre lang soll diese Neuregelung zunächst ausprobiert werden. Unter bestimmten Umständen können Ausländer aus Drittstaaten sich ihre Ausbildung künftig sogar in Deutschland anerkennen lassen, statt vorab in ihrem Heimatland. Fehlen ihnen noch einzelne Qualifikationen, können sie sie hier unter Umständen nachholen.

Zusätzlich hat der Bundestag noch ein neues Duldungsrecht für gut integrierte Migranten beschlossen. So sind unter anderem künftig auch geduldete Einwanderer vor einer Abschiebung geschützt, die nur eine Ausbildung in einem Helferberuf machen - jedenfalls, wenn danach eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf folgt. Neu ist zudem die sogenannte Beschäftigungsduldung von 30 Monaten für abgelehnte, aber geduldete Asylbewerber, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können.

Für eine bemerkenswerte Ergänzung hatte diese Woche allerdings noch der Innenausschuss gesorgt: Er beschloss eine Stichtagsregelung, die zuvor zwar immer wieder im Gespräch gewesen war, es aber dann doch nicht in den Regierungsentwurf geschafft hatte. Konkret gilt die neue Beschäftigungsduldung nämlich nur für Migranten, die vor dem 1. August 2018 eingereist sind. Ihren Antrag aber können sie noch bis zum Jahresende 2023 stellen.

Der FDP geht das Vorhaben der Regierung nicht weit genug. "Wir wissen aus aktuellen Studien, dass wir in Deutschland 260.000 Fachkräfte aus dem Ausland jährlich bräuchten - Union und SPD versprechen in ihrem Gesetzentwurf aber selbst lediglich 25.000", sagte der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Johannes Vogel. Wer nicht einmal zehn Prozent des Solls erfülle, "verschließt die Augen vor der Realität".

Auch die wirtschaftspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Kerstin Andreae, kritisierte das Paket. "Das ist ein Einwanderungsgesetz ohne Einwanderung", sagte sie. Die Hürden seien viel zu hoch, um Deutschland tatsächlich für Fachkräfte interessant zu machen.

Lob kam dagegen aus der Wirtschaft. Handwerksgeneralsekretär Holger Schwannecke sprach von einem wichtigen Baustein, "um die zunehmende Knappheit an Fachkräften in Deutschland zukünftig zumindest zu lindern". Das Handwerk und der Mittelstand werben schon sehr lange für eine pragmatische Bleibeoption für Flüchtlinge, die in den Betrieben und Werkstätten mittlerweile gut integriert, aber dennoch von Abschiebung bedroht sind.

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