Kirchenasyl:Neue Regeln, neuer Streit

Das Innenministerium hat schärfere Regeln fürs Kirchenasyl erarbeitet. So müssen Flüchtlinge künftig bis zu eineinhalb Jahre ausharren, bis sie vor einer Abschiebung geschützt sind. Kirchen halten dagegen.

Von Matthias Drobinski

Bundesregierung und Kirchen streiten wieder einmal ums Kirchenasyl. Thomas Sternberg, der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) wandte sich am Wochenende gegen Vorwürfe aus der Politik, die Kirchen stellten sich gegen geltendes Recht, wenn sie Flüchtlinge aufnähmen, die ausreisepflichtig sind. "Ein Kirchenasyl, das grundsätzlich versucht, das deutsche Recht außer Kraft zu setzen, wäre nicht zu verantworten", sagte Sternberg der Heidelberger Rhein-Neckar-Zeitung. Einen kirchlichen Schutz, bis Rechtsverfahren noch einmal geprüft sind, habe es aber durch alle Jahrhunderte gegeben. "Während Kirchengemeinden dieses Recht nicht überdehnen sollten, tut der Staat gut daran, Polizeieinsätze in Kirchen nicht durchzuführen," sagte der ZdK-Präsident.

Nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche" gibt es zurzeit in Deutschland 544 Fälle mit insgesamt mindestens 872 Betroffenen, bei denen Kirchengemeinden Geflüchteten Schutz gewähren, bis ihre Asylverfahren noch einmal geprüft sind; 502 Asyle betreffen sogenannte Dublin-Fälle, bei denen Flüchtlinge in das EU-Land zurückgebracht werden sollen, in dem sie zuerst ihren Asylantrag gestellt haben. Das Bundesinnenministerium und die Kirchen hatten sich 2015 darauf geeinigt, dass Gemeinden, die ein Kirchenasyl gewähren, umgehend die staatlichen Stellen unterrichten und ihre Zweifel an der Abschiebeentscheidung begründen - und daraufhin der Fall noch einmal geprüft wird. In jüngster Zeit häufen sich hier die Konflikte, auch weil die Bundesländer Abschiebungen mit großem Nachdruck betreiben.

Ab dem 1. August sollen zudem schärfere Regeln für staatlich geduldete Kirchenasyle gelten. Ihnen zufolge müssen von der Dublin-Regelung betroffene Flüchtlinge im Kirchenasyl statt bislang sechs Monate künftig bis zu eineinhalb Jahre ausharren, bis sie vor einer Abschiebung geschützt werden - aus der Sicht des Innenministeriums versuchen viele Kirchengemeinden, die bislang geltende Halbjahresfrist auszusitzen, damit die Asylverfahren weiter in Deutschland bearbeitet werden müssen. Aus der Sicht der Unterstützer werden aber durch die längere Frist viele Kirchenasyle einfach ausgehungert. Man werde prüfen, welche Auswirkungen die neuen Regelungen hätten, sagte ZdK-Präsident Sternberg.

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