Kein gültiges Wahlgesetz in Deutschland:Die Schande des Parlaments

Ab 1. Juli gibt es in Deutschland kein gültiges Wahlgesetz mehr. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, ein neues zu schaffen. Sollte also die Regierung Merkel platzen, fallen die Fetzen ins rechtlich Bodenlose, es würde eine Bundestagswahl stattfinden, der Legitimität und Legalität fehlen. Ein Albtraum, doch die schwarz-gelbe Koalition glaubt offenbar, dass das alte Gesetz günstig für sie ist.

Heribert Prantl

Die Regierung Merkel muss bis zu ihrem regulären Ende, bis 2013 halten: Nicht deswegen, weil sie so gut ist, sie ist es nicht; nicht deswegen, weil sie so stabil ist, sie ist es nicht. Auch nicht deswegen, weil sich die Koalitionäre so gut verstehen; sie tun es nicht. Diese Koalition ist, wie jeder weiß, ein Bündnis nicht auf Gedeih, sondern auf Verderb. Es ist die wohl trübsinnigste Koalition, welche die Bundesrepublik je hatte, und die Früchte ihrer Politik sind meist ungenießbar. Einen Baum, der solche Früchte trägt, würde man umhauen.

Angela Merkel, Philipp Roesler

Angela Merkel und Philipp Rösler kalkulieren offenbar damit, dass das alte Wahlrecht für sie günstig ist.

(Foto: AP)

Aber mit dieser Regierung geht das nicht. Selbst wenn Angela Merkel den Schröder machen und wie er vorzeitig Neuwahlen erzwingen wollte, wie dieser es 2005 getan hat - es ginge nicht: Es gibt nämlich vom 1. Juli an kein gültiges Wahlgesetz mehr, auf dessen Basis ein neuer Bundestag gewählt werden könnte. Und vor 2013 wird das neue Wahlrecht anscheinend nicht fertig. Das Parlament hat die Anordnung des Bundesverfassungsgerichts missachtet, bis zum 30. Juni 2011 ein neues, verfassungskonformes Wahlgesetz zu schaffen. Wenn die Regierung Merkel platzt, fallen die Fetzen also ins rechtlich Bodenlose.

Karlsruhe hatte vor drei Jahren das bisherige Wahlverfahren für "widersinnig", "willkürlich" und daher "verfassungswidrig" erklärt; es kann nämlich dazu führen, dass ein Mehr an Stimmen ein Weniger an Mandaten erbringt; im Zentrum der Karlsruher Kritik stand dabei das System der Überhangmandate. Das Bundesverfassungsgericht hat es noch für eine Übergangszeit akzeptiert; die ist verstrichen, es gibt ab 1. Juli kein Wahlrecht mehr, das Recht ist.

Das ist ein bitteres Versagen des Parlaments, zumal der dortigen Mehrheitsfraktionen CDU/CSU und FDP, die offenbar damit kalkulieren, dass das alte Wahlrecht günstig für sie ist. In bewusster und frivoler Fahrlässigkeit bringen sie den Staat in eine potentiell krisenhafte Lage: wenn vor Ablauf der Legislatur neu gewählt werden müsste - dann müsste auf einer Basis gewählt werden, die keine Basis mehr ist. Es würde eine Bundestagswahl stattfinden, der Legitimität und Legalität fehlen. Das ist die prekäre Situation, die der Bundestag in Berlin der deutschen Demokratie zumutet.

Nun könnte man beschwichtigend sagen, es sei doch nicht das erste Mal, dass die Politik Karlsruher Fristen missachtet - auch bei der Neufassung der Hartz-IV-Gesetze war das so. Aber es geht hier um den Kern der Demokratie, um ihr Alpha und Omega. Wer ein giftiges Wahlrecht nicht reformiert, vergiftet die Demokratie. Drei Jahre lang hatte der Gesetzgeber nach dem Karlsruher Urteil Zeit, gründlich zu arbeiten: Er hat diese Generosität des Gerichts missverstanden. Der Gesetzgeber hat die Arbeit am neuen Wahlgesetz so kalkuliert saumselig betrieben, dass es vielleicht gerade noch rechtzeitig vor der Kandidaten- und Listenaufstellung für die nächste reguläre Bundestagswahl 2013 fertig wird. Man muss die möglichen Szenarien durchspielen, um zu ermessen, was dieser üble Schlendrian der Demokratie antut.

Klammheimlich schachernde Rechnereien

Man stelle sich also vor, es würde eintreten, was nicht eintreten darf: der Bundespräsident käme 2011 oder 2012 in die Situation, den Bundestag auflösen und Neuwahlen anordnen zu müssen. Er könnte die Auflösung des Parlaments mit einer Frist verbinden, um ihm noch Zeit zu geben, schnell ein Wahlgesetz zu erlassen. Wenn das nicht klappt, müsste auf der Basis des alten, verfassungswidrigen Gesetzes gewählt werden. Wenn man großes Glück hätte, wären die Mängel des Gesetzes angesichts des Wahlergebnisses nicht relevant, weil Überhangmandate bei der neuen Regierungsbildung keine Rolle spielen. Wenn man dieses Glück nicht hat, würde eine eklatant verfassungswidrige Regierung gebildet.

Der verfassungswidrig gewählte Bundestag würde als Erstes ein Wahlgesetz machen müssen. Das Verfassungsgericht würde diesen Bundestag nach geraumer Zeit in die Wüste schicken, aber feststellen, dass das von diesem beschlossene neue Wahlgesetz Gültigkeit hat und auf dessen Basis nun neu gewählt werden muss. Schon in einem frühen Urteil, das 1951 in den Wirren um die Bildung des Landes Baden-Württemberg gefällt wurden, hat Karlsruhe entschieden, dass Rechtsakte auch eines verfassungswidrig gewählten Parlaments gültig sein können.

Das mag schon sein - aber das alles wäre ein einziger Albtraum. Um ihn zu vermeiden, würde Karlsruhe wohl schon früher eingreifen: Nach einer vom Bundespräsidenten angeordneten Neuwahl würden die Richter, auf die Verfassungsbeschwerde eines Wählers hin, ein neues Wahlrecht formulieren - im Wege der verfassungskonformen Auslegung des alten Wahlrechts plus Vollstreckungsanordnung. Auf der Basis solchen Richter-Rechts könnte dann gewählt werden.

Allein die Vorstellung solcher Szenarien muss das Parlament nun zur Tag- und Nachtarbeit treiben. Eine Fortsetzung der klammheimlich schachernden Rechnereien darüber, wer bei welchem Wahlverfahren besser wegkommt, schadet dem Parlamentarismus unendlich. Bei der raschen Arbeit am neuen verfassungskonformen Wahlgesetz geht es darum, die verlorene Ehre des Parlaments wiederherzustellen. Bei einem solchen Vorhaben gibt es keine Sommerpause.

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