Katholische Kirche: Leitlinien zum Umgang mit Missbrauch:Aus Verzweiflung gut

Mit ihren Leitlinien zum Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gehen die Bischöfe nun ernsthaft gegen das Problem vor - zumindest auf dem Papier.

Matthias Drobinski

Die neuen Leitlinien der katholischen deutschen Bischöfe zum Umgang mit sexuellem Missbrauch sind ein Beispiel dafür, dass man auch aus Verzweiflung gut sein kann. Ohne den Druck von außen, ohne die Opfer der Gewalt, die sich endlich an die Öffentlichkeit trauten, ohne die Medien, die den Opfern Gehör schenkten, wären die alten Regeln aus dem Jahr 2002 nicht reformiert worden. Manchmal muss es einen Skandal geben, bevor die Welt einen Schritt weiterkommt.

Neue Leitlinien bei sexuellem Missbrauch

Medienandrang bei der Vorstellung der Leitlinien zum Umgang mit MIssbrauch: Der Sonderbeauftragte der Deutschen Bischofskonferenz, der Trierer Bischof Stephan Ackermann, während der Pressekonferenz.

(Foto: dpa)

Die Regeln sind tatsächlich ein Fortschritt. Mit ihnen will die katholische Kirche künftig sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche aufdecken, ahnden und verhindern. Sie will so den Opfern helfen, aber auch der Verantwortung für die Täter gerecht werden. Ab jetzt geht jeder Fall, der bekannt wird, an den Staatsanwalt - es sei denn, dieser Schritt würde das Opfer unzumutbar belasten.

Kirchenmitarbeiter müssen einen Missbrauchsverdacht melden; um den Verdacht kümmert sich ein Beauftragter, der nicht Mitglied der Kirchenleitung sein darf. Die Regeln gelten für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter, für Kleriker und Laien. Auf wen der Schatten des Verdachts fällt, der muss sich von Fachleuten begutachten lassen. Und der Wille, dem Opfer zu helfen, ist immerhin schriftlich fixiert.

Die Bischöfe haben sich wirklich Mühe gegeben; vielen anderen Institutionen täten vergleichbare Regeln gut. Das, was da am heutigen Mittwoch in Kraft treten soll, hat aber nach wie vor Schwächen. Warum muss zum Beispiel der Bischof bestimmen, wie eine Gesprächsrunde mit dem Opfer zusammengesetzt ist? Warum wird nicht festgelegt, dass wenigstens ein Teil der Aufarbeitung außerhalb der Kirchenstrukturen geschehen und zum Beispiel ein weltlicher Anwalt oder Therapeut im Arbeitsstab des Beauftragten vertreten sein muss? Hier ist das Misstrauen manches Bischofs spürbar, der seine Macht im Bistum nicht beschneiden lassen will.

Entschädigen oder abwimmeln - beides wird möglich sein

So wird es auch bei den neuen Leitlinien darauf ankommen, wie die einzelnen Bistümer sie in die Tat umsetzen. Ein Bischof kann einen von ihm abhängigen Seelsorger zum Beauftragten machen, er kann aber auch einen Arbeitsstab unabhängiger Experten berufen - beides geben die Regeln her.

Das eine Bistum kann ein Opfer großzügig entschädigen, das andere kann in kleinlicher Weise Kinder und Jugendliche abwimmeln, denen Gewalt geschah; auch das wird künftig beides möglich sein. Schon bisher sind die Bischöfe sehr unterschiedlich mit der Aufarbeitung der Gewalt umgegangen - in München zum Beispiel wurden alle Personalakten durchforstet, andere Bistümer haben sich nicht einmal die Mühe gemacht, die öffentlich gewordenen Fälle statistisch sauber zu erfassen.

Der Wert der Leitlinien wird also an den Früchten zu erkennen sein, die sie tragen: an dem, was die Bistümer bereit sind, an Macht und Geld abzugeben, um Opfern zu helfen. Wie sehr sie also den Menschen über die Institution stellen.

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