Wittenberg:"Judensau"-Relief darf bleiben

500 Jahre Reformation

An der Südfassade der Predigtkirche Martin Luthers hängt das "Judensau"-Relief

(Foto: ZB)
  • Das "Judensau"-Relief darf vorerst an der Fassade der Stadtkirche Wittenberg hängen bleiben.
  • Das Landgericht Dessau-Roßlau entschied, dass keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliege.
  • Das bloße Vorhandensein der Plastik könne nicht als Missachtung gegenüber in Deutschland lebenden Juden verstanden werden, so das Gericht weiter.
  • Kläger Michael Düllmann will in die nächste Instanz gehen.

Von Ulrike Nimz, Dessau

An der Südfassade der Predigtkirche Martin Luthers hängt es, das Sandsteinrelief, unter dem jede Wittenberger Stadtführung haltmacht. Zu erkennen ist ein Rabbiner, der den Schwanz einer Sau anhebt, Menschen saugen an den Zitzen des nach jüdischem Glauben unreinen Tieres. Die "Judensau" gehört zum antisemitischen Repertoire des Mittelalters. Plastiken wie diese gibt es an mehreren Kirchen Deutschlands, in Erfurt und in Regensburg, am Chorgestühl des Kölner Doms. In Sachsen-Anhalt aber ist das Schmährelief ein Fall für die Gerichte geworden.

Geklagt hatte im Mai 2018 ein Mitglied der jüdischen Gemeinde in Berlin. Michael Düllmann wollte erreichen, dass das 700 Jahre alte Spottbild von der Fassade der Stadtkirche entfernt wird. Im Gegensatz zu Werken an anderen Kirchen sei die antisemitische Skulptur durch Renovierungsarbeiten gut sichtbar. Angehörige der jüdischen Konfession würden durch das Relief verhöhnt und erniedrigt. Auch in Wittenberg selbst hatten in den vergangenen Jahren immer wieder Menschen gegen die Darstellung protestiert und dessen Entfernung gefordert. Die Debatte um das antisemitische Erbe Luthers war zuletzt durch das Reformationsjubiläum neu entfacht worden.

Richter Pechtold: Es bestehe kein Beseitigungsanspruch seitens des Klägers

Am Freitag nun hat das Landgericht Dessau-Roßlau entschieden, dass keine Beleidigung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliege, das Schmährelief hängen bleiben darf. Richter Wolfram Pechtold erklärte, es bestehe kein Beseitigungsanspruch seitens des Klägers. Das bloße Vorhandensein der Plastik könne nicht als Missachtung gegenüber in Deutschland lebenden Juden verstanden werden. Auch die Wittenberger Stadtkirchengemeinde und der Stadtrat hatten zuvor abgelehnt, die umstrittene Plastik abnehmen zu lassen. In einer Erklärung heißt es, dass es sich beim "Judensau"-Relief um ein "Schandmal" und Zeitzeugnis handele. Geschichte lasse sich nicht einfach entsorgen und Unrecht nicht zudecken. Seit dem 9. November 1988 weist eine Bronzeplatte im Boden vor der Kirche auf die fatalen Folgen des Judenhasses hin, allerdings nicht auf die Plastik selbst.

Jörg Bielig, Vorsitzender des Gemeindekirchenrats, begrüßte das Urteil, jedoch könne es bei einem solchen Prozess keine Gewinner oder Verlierer geben. Man habe Verständnis für das Anliegen des Klägers, sagte Bielig. "Die Gemeinde ist weiterhin gefordert, einen geeigneten Umgang mit diesem Erbe zu finden." Vertreter der Prozessbeteiligten waren zur Urteilsverkündung nicht erschienen. Kläger Michael Düllmann will in die nächste Instanz gehen.

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